| Alppersonalrichtlöhne für den Kanton Graubünden 2003 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die erste Neuigkeit ist ratlose Sprachkosmetik: Der Begriff Zusenn verschwindet und wird durch Gehilfe ersetzt. Die zweite Neuigkeit ist bekannt: «...aufgrund des wirtschaftlich schwierigen Umfeldes...» gibt's keinen Rappen mehr fürs Alppersonal im Jahre 2003. Die Lohnrichtlinien werden vom Bündner ÄlplerInnenverein und vom Bündner Bauernverband ausgehandelt. Mittlerweile sind sie so etwas wie ein schweizerischer Standard geworden, da andere Kantone – ausser dem Kanton Bern – sich davor scheuen Löhne öffentlich fest zuschreiben. Schlussendlich ist der Lohn aber Verhandlungssache zwischen den Alpleuten und den Alpbetreibern. |
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