Alppersonalrichtlöhne für den Kanton Graubünden 2006
Dez. 2005
 

Blüemli
Haben alle ihren Lohn verdient.


    Es bleibt wie gehabt, die Richtlöhne für das Alppersonal im Kanton Graubünden stagnieren weiterhin. Seit für das Jahr 2001 die Löhne beim Tageslohn um 20 Franken gestiegen sind, gibt es alljährlich nichts Neues mehr zu berichten. Im 2004 sind zwar die Tagesansätze um einen Fünfliber angehoben worden, die Pauschallöhne jedoch gesunken. Ausgehandelt werden die Alppersonalrichtlöhne vom Bündner Bauernverband und dem Bündner ÄlplerInnenverein.
Für erfahrenes Alppersonal, das mehrere Jahre auf derselben Alp arbeitet, werden zum Teil gute Löhne gezahlt. Das macht Sinn, weil der Aufwand für den Alpmeister sinkt und die Alpgenossenschaft von den guten Produkten profitiert. Alpneulinge sollten sich scheuen die Löhne zu drücken, denn das macht den Markt kaputt, in dem sie auch bald stehen werden.
Ob nächstes Jahr Zusatzleistungen für HirtInnen von Mutterkuhalpen für Betreuung bei Geburten und fürs Markieren der Kälber gezahlt werden, steht noch in den Schneesternen.
 
 
 

 

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 T A G L O H N
 Funktion
Richtlohn Min.
Richtlohn Max.
 Senn/Sennin
CHF 135.–        
CHF 180.–        
 Zusenn/-in; Hirt/-in für Kühe, Jungvieh, Kleinvieh
115.–        
155.–        
 Gehilfe/-in erwachsen
90.–        
145.–        
 Gehilfe/-in jugendlich
65.–        
75.–        
 
       
   
 P A U S C H A L L O H N   gilt nur für Sennalpen
Kuhzahl
Personalbedarf  *1
Faktor Betriebsgrösse  *2
Pauschallohn bei 90 Alptagen
Minimum
Maximum
20 - 29
1.6
82.5 %
    CHF 15 000.–
   CHF 20 500.–
30 - 39
1.9
85.0 %
          18 000.–
          24 500.–
40 - 49
2.2
87.5 %
          21 000.–
          28 500.–
50 - 59
2.5
90.0 %
          24 000.–
          33 000.–
60 - 69
2.8
92.5 %
          27 000.–
          37 500.–
70 - 79
3.0
95.0 %
          29 000.–
          41 000.–
80 - 89
3.2
97.5 %
          31 000.–
          43 500.–
90 - 99
3.4
100.0 %
          33 000.–
          46 000.–
100 - 109
3.6
102.5 %
          35 000.–
          48 500.–
110 - 119
3.8
105.0 %
          37 000.–
          51 000.–
120 - 129
4.0
105.0 %
          38 500.–
          52 500.–
  Die Lohnsumme ist auf 500.– auf- bzw. abgerundet.
*1
Der Personalbedarf wird etwas willkürlich festgelegt und aus der Tabelle 1 "von oben nach unten" berechnet. Als Beispiel: Ein Alpteam mit 3,4 Personen setzt sich zusammen (wenigstens rechnerisch) aus 1 Senn/in + 1 Hirt/in + 1 Gehilfe/Gehilfin erwachsen + 0,4 Gehilfe/Gehilfin jugendlich.
*2
Der Faktor Betriebsgrösse stellt den «Verantwortungsgrad» des Alppersonals dar. Je grösser die Alp, desto grösser die Verantwortung.
 
 
       
   
 B E M E R K U N G E N  zu den Tabellen
Bruttolöhne
Die Richtlöhne sind Bruttolöhne. Die Arbeitgeber müssen für die Verpflegung und Unterkunft des Alppersonals (Naturallohn) aufkommen und dürfen die gesetzlichen Abzüge vornehmen (1.544% Unfallversicherung, 6.05% AHV, evtl. Krankentaggeld (0.475%), Quellensteuer (12.49% im Kt. Graubünden nach Tarif vom 1.1.2005). Der Ferienanspruch ist mit dem Richtlohn abgegolten.
Naturallohn
Falls nicht Selbstverköstigung vereinbart wird, hat der Arbeitgeber für gute und ausreichende Kost zu sorgen. Der Naturrallohn beträgt 900 Franken im Monat bei voller Verpflegung und Unterkunft, darin sind Milch und Milchprodukte eingeschlossen.
Taglohn versus Pauschallohn
Der Taglohn ist fairer als der Pauschallohn, aber in Graubünden traditionell wenig verbreitet. Bei Lohnverhandlungen sollte vom Taglohn ausgegangen werden und der Pauschallohn zur Überprüfung dienen. Auch bei einer Anstellung per Pauschallohn sollte das Alpteam die einzelnen Löhne unter sich vertraglich abmachen.
Minimum und Maximum
Mit Minimum sind ÄlplerInnen mit wenig Alperfahrung gemeint, mit Maximum solche mit vier und mehr Sommern Erfahrung.
Jungviehalpen
Hirt/Innen von Jungviehalpen orientieren sich nach den Löhnen der Tabelle 1 «Taglohn». Der dortige Betrag ist für eine Herde von 100 – 130 Tieren errechnet. Sind es bedeutend mehr, kann ein Zuschlag von höchstens 30% gemacht werden.
Schaf- und Ziegenalpen
Diese Hirt/Innen orientieren sich ebenfalls nach den Löhnen der Tabelle 1 «Taglohn». Der dortige Betrag ist für eine Herde von 600 – 800 Schafen und 50 – 70 Milchziegen (inkl. Milchverarbeitung) gedacht. Sind es bedeutend mehr, kann ein Zuschlag von höchstens 30% gemacht werden.
Zuschläge
Zuschläge können bei arbeitsaufwendigen Verhältnissen (mehrstaffelige Alpbetriebe, zweimaliges Käsen pro Tag u.ä.)
Direktvermarktung
Spezialitäten
Die Direktvermarktung von Alpprodukten oder Herstellung von Spezialitäten (Weichkäse, Fruchtjoghurt u.ä.) ist mit den Richtlöhnen nicht abgegolten.
Spezielles
Ebenso werden Treueprämien, überdurchschnittliche Mulchen u.ä. in den Richtlöhnen nicht berücksichtigt.
Abzüge
Sollte das Alppersonal nicht voll ausgelastet sein (z.B. zusätzliches Erledigen von Arbeiten auf dem Heimbetrieb) können Abzüge bei den Richtlöhnen vorgenommen werden.
   
Quelle
Bündner Bauer, Ausgabe 47 vom 25. November 2005

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