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Der Bündner ÄlplerInnen Verein und der Bündner Bauernverband haben sich bei den Alppersonalrichtlöhnen vom Brutto-Barlohn verabschiedet. Was nicht alles einfacher macht.
Je nach Rechenart steigen oder sinken die Löhne um zehn Franken oder bleiben gleich.
Vom Brutto-Barlohn zum Bruttolohn.
Bei den ehemaligen Richtlöhnen GR musste der Arbeitgeber für Kost und Logis der ÄlplerInnen aufkommen. Die Alpleute verköstigen sich aber zum grössten Teil selber. Hier wollte man Klarheit schaffen. Die neuen Richtlöhne 2007 steigen daher um 10 Franken pro Tag, die Alpleute kümmern sich ab sofort selber um ihr Essen.
Soweit alles okay. Jetzt gehts in die Details:
Naturallohn, Milchprodukte, Essen pro Tag, Quellensteuer und Logisbatzen
Der Naturallohn von 990 Franken pro Monat setzt sich zusammen aus:
Logis/Unterkunft: CHF 345.– pro Monat; Morgenessen: 105.–; Mittagessen: 300.–; Abendessen: 240.–
Das heisst: Bei der Lohnabrechnung für den AHV-pflichtigen Lohn müssen schweizweit 345 Franken pro Monat für die Unterkunft dazugerechnet werden. Die Bündner fahren hier ein kleines Sonderzügli und haben sich mit der kantonalen AHV-Stelle abgesprochen, keinen Logis-Batzen bei Unterkünften von «sehr einfach eingerichteten Alphütten (keine elektrischen Installationen, kein fliessend Wasser, keine sanitären Einrichtungen)» zu erheben. Trotzdem empfiehlt der Bündner Bauernverband diesen Logisbatzen von 345.– pro Monat grundsätzlich für die AHV aufzurechnen. Denn sollte nach Abschluss des Arbeitsverhältnisses von der AHV-Stelle doch noch eine Forderung kommen, muss dies vom Arbeitgeber zur Gänze bezahlt werden und kann nicht mehr vom Alppersonal nachgefordert werden (bei der Lohnabrechnung wird der AHV-Anteil zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur Hälfte vom Arbeitnehmer bezahlt).
Bei der Quellensteuer ist der Logisbatzen von 345.– immer Teil des Lohns. Das heisst er kommt zum Lohn dazu und muss versteuert werden.
Da die MilchviehälplerInnen Milchprodukte von durchschnittlich 6 Franken pro Tag direkt konsumieren – also nicht wie Teigwaren, Schnaps usw. einkaufen – müsste dieser Betrag beim Lohn der GaltviehhirtInnen ohne Milchkuh dazukommen. Kommt er aber nicht. Das ist zwar nicht fair, aber geläufige Praxis.
Wer an den Rändern rechnet, merkt, dass der AHV-pflichtige Naturallohn für Essen auf 645 Franken pro Monat kommt. Pro Tag sind das ca. Fr. 21.50, die früher nicht im Richtlohn waren. Neu wird der Richtlohn aber nur um 10 Franken pro Tag erhöht. Rein theoretisch sinkt der Richtlohn also um 10 Franken. Allerdings bezahlten die meisten ÄlplerInnen ihr Essen auch vorher aus der eigenen Tasche – für jene steigt der Richtlohn also trotzdem.
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