Qualitätssicherung
   



Kein Gespräch mit AlpmeisterInnen führt an diesen zwei Buchstaben vorbei, QS ist in aller Munde, alle wissen ein wenig, die Aussagen sind z. T. widersprüchlich. Dabei wäre es doch so einfach: QS heisst Qualitätssicherung, also Sicherung der bestehenden Qualität, der Alpkäse erfreut sich immer grösserer Beliebtheit, die Qualität ist demnach nicht schlechter geworden, also lässt man/frau alles beim alten. Denkste!

Magnus Furrer

linksmitterechts
 


ls 1995 die Schweiz das Lebensmittelgesetz den EU-Vorschriften anpasste, um unsere Nachbarländer auch weiterhin mit hier produzierten Käse- und Milchprodukten zu beglücken, hatte dies auch Auswirkungen auf die Alpwirtschaft. Sollte weiterhin Alpkäse exportiert werden können, mussten die Produktionsstätten, sprich Alpkäsereien, den neuen Vorschriften angepasst werden. Dass nicht der ganze Hygienefimmel von den Tal- zu den Alpkäsereien transferiert werden kann, leuchtet ein, zu unterschiedlich ist der Ausbaustandard in den Bergen. Wichtigster Faktor: Es macht einen Unterschied, ob während 12 oder 3 Monaten pro Jahr Milch verarbeitet wird. Trotzdem, die Händler und Grossverteiler wollten keine Ausnahmeregelung für Alpkäse. Sie forderten deshalb die gleichen Qualitätsbestimmungen wie im Tal. Die Produzentenseite fühlte sich dadurch unter Druck gesetzt. Unter der Federführung des SAV (Schweizerischer Alpwirtschaftlicher Verein) wurde zusammen mit dem MIBD (Milchwirtschaftlicher Inspektions- und Beratungsdienst) und der FAM (Forschungsanstalt für Milchwirtschaft) die Gesetzgebung für Alpsennereien ausgearbeitet. Die verbindlichen, z. T. etwas abgeschwächten Weisungen wurden 1998 in Form eines Handbuches «QS Alpsennereien» für die Betroffenen zugänglich gemacht. Bis zum 31. Oktober 2001 müssen die Alpsennereien den Vorschriften genügen, ansonsten sie die Zulassungsnummer (Betriebsbewilligung) nicht bekommen, die sie dazu berechtigt, die Milchprodukte auf den Markt zu bringen. Seither schwebt dieses Datum wie ein Damoklesschwert über den Köpfen vieler Alpbewirtschafter. Bei den MIBD's geht man davon aus, dass einige Sömmerungsbetriebe das Handtuch werfen müssen. Die anderen freuts, die Viehbestände auf den Alpen sind eh rückläufig, der Kuchen wird auf weniger Alpbetriebe verteilt.
       Weisungen ausarbeiten ist das eine, durchsetzen was anderes. Die Käsereiinspektoren wurden beauftragt, sämtliche milchproduzierenden Alpen unter die Lupe zu nehmen, zu rapportieren; d.h. Mängellisten erstellen, anhand denen die nötigen baulichen Massnahmen getroffen werden können. Die Vorschriften sind grösstenteils detailliert ausgearbeitet, Dort wo es ans Eingemachte geht, bei den Räumen, wo die grössten Investitionen zu befürchten sind, sind die Formulierungen z. T. recht schwammig. Was heisst «ausreichend grosse Arbeitsbereiche», «leicht zu reinigendem ... Material», «ohne weiteres abfliessen können». Entsprechend unterschiedlich streng werden die Bestimmungen ausgelegt. Jeder Käsereiinspektor interpretiert nach seinem Verständnis. «Ich versuche, für jede Alp gemeinsam mit dem Bewirtschafter die individuell beste Lösung zu finden», tönt sehr kooperativ aus dem Munde eines Käsereiinspektors; letztlich müssen sie aber für ihre Rapporte gerade stehen, weit auf die Äste hinaus wagen sie sich nicht. Sie sind beratendes, beanstandendes und vollziehendes Organ, sie entscheiden über Vergabe der Zulassungsnummer; keine leichte Aufgabe.

 

Wer ist QS-pflichtig

Die Vorschriften erfüllen müssen alle Kuhalpen, die Milch produzieren und/oder verarbeiten. Schaf- und Ziegenalpen (auch wenn das eine oder andere Chueli gemolken wird) müssen den QS-Weisungen nicht genügen. Sie können trotzdem die Zulassungsnummer beantragen (Vermarktungs-, Prestigegründe), müssen dazu aber die QS erfüllen. Im Kt. Graubünden zum Beispiel werden sie ungefragt rapportiert. Was mit diesen Alpen auf weitere Sicht passiert, weiss niemand so genau.

Die Kuhalpen wurden in drei Kategorien eingeteilt:

  1. A  Sömmerungsbetriebe mit Exportzulassung
  2. B  Sömmerungsbetriebe mit mehr als 10´000kg Verkehrsmilch oder nicht ausschliesslicher Direktvermarktung
  3. C Sömmerungsbetriebe mit weniger als 10´000kg Verkehrsmilch und Direktvermarktung

Für Kat. A gelten zusätzlich zur QS weitere Vorschriften. Zwingende Trennung von Küche und Produktionsraum etc.

Für Kat. B und C gilt die QS, ausnahmslos. Einzig die späteren Inspektionsintervalle sind unterschiedlich.

Wichtig zu wissen. Die Qualitätssicherung hat nichts mit den Sömmerungsbeiträgen und Verkäsungszulagen zu tun. Wer nicht QS-pflichtig ist, hat weiterhin Anspruch auf diese Beiträge.

 

s interessiert niemanden, welche Qualität Käse in den letzten Jahren auf einer Alp hergestellt wurde. Eine Bestandsaufnahme gibt es nicht, anhand derer individuell Verbesserungen gemacht werden könnten. Das Gesetz sagt, was gut und recht ist.
Was heisst das für uns ÄlplerInnen? Wir können uns zurücklehnen, zur Tagesordnung übergehen, denn eigentlich geht uns das Ganze nichts an. Trotzdem. Es ist eine Chance für unseren Arbeitsplatz. Es ist nicht lustig zu wissen, dass nächstes Jahr die Käseküche im Milchraum ist, wo den ganzen Tag Neonröhrenromantik herrscht. Auf einem Betonboden im Keller die Laibe zu pflegen, macht nicht wirklich Freude. Über dem Presstisch, knapp über Kopfhöhe ein «leicht zu reinigendes« Kunststoffprodukt als Decke zu wissen, nachdem über Jahre die Sicht frei war bis unter den First, erhöht die Angst, dass bald der Himmel auf den Kopf fällt.
         Auf der anderen Seite gibt es Verbesserungen, auf die wir seit Jahren warten. Ein neuer Abwaschtrog, Türen, die diesen Namen verdienen, Fenster, die geöffnet und geschlossen werden können, ein Presstisch gleich einer Ebene und endlich Wasser, da wo es hingehört, in die Käseküche. Wir sind es, die mit den Neuerungen leben müssen. Unsere Erfahrungen, unser Wissen ist wichtig. Fragen wir die AlpmeisterInnen nach den Rapporten, nach den baulichen Massnahmen, die vorgesehen sind, bringen wir unsere Ideen ein, Verbesserungen, die uns nützen, müssen wir jetzt vorbringen. Anstatt ein Märchen, lesen wir uns Abschnitt 4, Artikel 15 ff vor (na dann Gute Nacht).
         Wenn im Herbst 2001 die Bauerei abgeschlossen ist, ist es zu spät, das Geld ist alle, Lust hat bestimmt niemand mehr, schon gar nicht auf «Hätte man« und «Hätte frau« von ÄlplerInnen.

Wie heiss die QS-Suppe wirklich gekocht wird, weiss im Moment niemand so genau. Würzen wir ein wenig mit, essen müssen dann sowieso wir.


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