Ziegengeld
   


Die früher als «Kuh des armen Mannes» bezeichneten Ziegen sind ein fester Bestandteil der Schweizer Alpwirtschaft, mit zunehmend steigender Tendenz. Ein Bericht über Zugaben und Abgaben.

Harald Satzer

 Hörner by Regula Wehrli

icht nur bei Alpanfängern sind die Geissalpen beliebt. Es stellt sich die Frage nach den Kosten und Zuwendungen für einen Alpsommer mit Ziegen. Die einfachste Lösung ist eine Alp mit Besitzer (Genossenschaft, Privat) und Älpler im Angestelltenverhältnis. Das Alppersonal hat einen festen Lohn und der Aufgabenbereich ist klar definiert.
       Wird die Alp auf eigene Rechnung bewirtschaftet, sieht die Sache etwas anders aus: Die Älplerinnen und Älpler mit Wohnsitz in der Schweiz gelten als Bewirtschafter und haben Anrecht auf Sömmerungsbeiträge. Diese wurden 1980 eingeführt um die Alpungskosten zu senken und Anreize für Investitionen in Einrichtungen der Milchproduktion und -verarbeitung zu schaffen. Die Sömmerungsbeiträge werden auf Gesuch hin ausgerichtet. Das Gesuch ist bei den verschiedenen kantonalen Behörden bis 31. Juli einzureichen.
        Eigentlich sollten die Beiträge zu 100 % dem Bewirtschafter zukommen. Die neue Verordnung über Sömmerungsbeiträge sieht aber die Möglichkeit vor, das ein Viertel davon dem Eigentümer zustehen, falls dieser die Kosten der Infrastruktur trägt und die notwendigen Alpverbesserungen vornimmt.
         Die seit 1. Mai 2000 gültige Verordnung über Sömmerungsbeiträge soll die Abrechnungsregelung vereinfachen, indem die Beiträge innerhalb einer bestimmten Toleranz jährlich gleich bleiben. 1999 wurde jede Melkziege mit Fr. 60.- pro Alpsommer abgegolten. Neu wird jede Alp taxiert und der Normalbesatz errechnet. Massgebend dazu sind die durchschnittlichen Besatzzahlen der Jahre 1996 - 98. Die daraus resultierenden Sömmerungsbeiträge bleiben auch in Jahren mit bis zu 25% Unterbestossung oder 10% Überbestossung gleich. Andernfalls drohen Kürzungen oder sogar die Streichung der Beiträge.
        Die gesamten Sömmerungsbeiträge sind vom Bund um 38% angehoben worden, so dass eigentlich auch für Ziegenalpen eine Erhöhung der Auszahlungsbeträge erwartet werden darf. Hoffentlich werden diese Massnahmen eine besser überschaubare und tolerante Auszahlungspolitik einleiten. Bleibt zu hoffen, dass das Geld auch dorthin gelangt, wo es hingehört.

 

 

Abgaben und Zugaben der Bauern

Der Arbeitgeber (Genossenschaft, Private) oder der Pächter als Eigenbewirtschafter (in unserem Beispiel aus dem östlichen Berner Oberland) verlangt von den Bauern entweder

  • einen Kostenanteil für Tier pro Tag oder
  • einen Kostenanteil für Tier pro Sömmerung oder
  • einen gewissen Teil der produzierten Milch als Kostenanteil

ie Verrechnung über die Milchleistung ist vielerorts üblich, es gibt aber auch Mischrechnungen Kostenanteil - Milchabgeltung.
        Die kostendeckende Milchmenge pro Tier liegt bei 1,3 - 1,5 Liter pro Tag. Das heisst, eine Ziege mit dieser durchschnittlichen Milchleistung pro Sommer ist für den Bauern wie für den Bewirtschafter kostenneutral. Bei weniger Milch muss der Bauer die fehlenden Liter mit Fr. 1.- bis 1.50 nachzahlen. Allfällige Milchmehrleistung wird ihm mit Käse abgegolten. Bezahlt der Bewirtschafter die Kosten für das Verbrauchsmaterial (Lab, Käsetücher, Euterpapier, Holzwolle, Filter, Putzmittel, etc.) so erhöht sich natürlich die kostendeckende Milchmenge auf bis zu 2 Liter pro Ziege und Tag.
        Zusätzlich wird auf manchen Alpen von den Bauern ein Melk- und Hirtenlohn von Fr. 10.- bis 30.-
        pro Ziege und Saison gezahlt und/oder sie leisten Gemeinwerk auf der Alp. Auch hier empfiehlt sich eine schriftliche Abmachung und laufende Absprache zwischen den Parteien.

 

 
 

Pachtzins

Jeder Pächter, Benützer oder Mieter einer Ziegenalp zahlt dem Besitzer einen Zins für die Benützung der Sömmerungsweiden und der Alphütte.
                 
Richtlinien für die Bemessung des Pachtzinses

Weide
 
Gebäude
 
einfach
zweckmässig
komfortabel
sehr ertragreiche Weide, gut erschlossen, keine Gefahren, genügend Wasser 19 - 26 23 - 30 26 - 34
gute Weide, mangelhaft erschlossen, wenig Gefahren, wenig Tränkestellen, z.T. steil 16 - 22 19 - 26 23 - 30
wenig ertragreich, schlecht erschlossen, z.T. grosse Gefahren, Wasser knapp, mehrheitlich steil 10 - 16 14 - 20  

Zahlen in Fr. /Melkziege (Galtziege und Gitzi gelten als 50%)
Quelle: Amt für Landwirtschaft des Kt. Bern 02/96

Je mehr Eigenverantwortung und Eigeninitiative der Bewirtschafter übernimmt, desto kleiner sollte sein Pachtzins sein. Es ist immer wieder ein Vorteil, den Pachtzins mit dem Alpeigentümer schriftlich festzusetzen. Auch bei einer sogenannten Unterpacht, wenn das Alppersonal einem Pächter den Pachtzins zahlt, sind Offenheit und Kooperation gefragt. Eine längerfristige Zusammenarbeit bringt für alle Parteien nur Vorteile. Dazu müssen beide Parteien einander mit Grosszügigkeit und Toleranz begegnen.

Dankbar über Echo und Informationen: Harald Satzer, Lediweid, 3832 Wengen


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