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Abgaben und Zugaben der Bauern
Der Arbeitgeber (Genossenschaft, Private) oder der Pächter
als Eigenbewirtschafter (in unserem Beispiel aus dem östlichen
Berner Oberland) verlangt von den Bauern entweder
- einen Kostenanteil für Tier pro Tag oder
- einen Kostenanteil für Tier pro Sömmerung oder
- einen gewissen Teil der produzierten Milch als Kostenanteil
ie
Verrechnung über die Milchleistung ist vielerorts üblich,
es gibt aber auch Mischrechnungen Kostenanteil - Milchabgeltung.
Die kostendeckende
Milchmenge pro Tier liegt bei 1,3 - 1,5 Liter pro Tag. Das heisst,
eine Ziege mit dieser durchschnittlichen Milchleistung pro Sommer
ist für den Bauern wie für den Bewirtschafter kostenneutral.
Bei weniger Milch muss der Bauer die fehlenden Liter mit Fr. 1.-
bis 1.50 nachzahlen. Allfällige Milchmehrleistung wird ihm
mit Käse abgegolten. Bezahlt der Bewirtschafter die Kosten
für das Verbrauchsmaterial (Lab, Käsetücher, Euterpapier,
Holzwolle, Filter, Putzmittel, etc.) so erhöht sich natürlich
die kostendeckende Milchmenge auf bis zu 2 Liter pro Ziege und Tag.
Zusätzlich
wird auf manchen Alpen von den Bauern ein Melk- und Hirtenlohn von
Fr. 10.- bis 30.-
pro Ziege und Saison
gezahlt und/oder sie leisten Gemeinwerk auf der Alp. Auch hier empfiehlt
sich eine schriftliche Abmachung und laufende Absprache zwischen
den Parteien.
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