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Raimund Rodewald, der Geschäftsleiter der Schweizerischen Stiftung für Landschaftsschutz und Landschaftspflege(SL) macht sich Gedanken über mögliche Alternativen zum Strassenbau im alpinen Bereich. von Raimund Rodewald
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Einige Zahlen am Anfang Seit den 60er Jahren ist das schweiz. forst- und landwirtschaftliche Strassennetz dank erheblicher Subventionierung durch die öffentliche Hand jährlich um 600-1200 km angewachsen. Im Jura, in den Voralpen und Alpen wird mit einem Erschliessungsbedarf von 7000 bis 9000 Kilometern gerechnet . Die geschätzten Gesamtinvestitionen beliefen sich bis vor kurzem auf jährlich 200 Millionen Franken. Seit der Inkraftsetzung des neuen Waldgesetzes 1993 und seit den allgemeinen Sparmassnahmen ist der Erschliessungsstrassenbau zwar zurückgegangen, er bewegt sich aber nach wie vor auf einem hohen Niveau. Viele Gründe sprechen gegen systematische Erschliessungen Neben den landschaftlichen und naturschützerischen
Bedenken sprechen insbesondere auch zunehmend volkswirtschaftliche
Gründe gegen eine systematische Erschliessung unserer Wälder
und Alpen. Die Unterhaltskosten belaufen sich auf geschätzte
140 Mio Franken pro Jahr, wobei die Hartbelagsstrassen im Bau, und
Unterhalt zweieinhalb mal so teuer sind wie Kiesstrassen. So kommt
der siebte Landwirtschaftsbericht von 1992 zum Schluss, dass aus topographischen
und wirtschaftlichen Gründen die 10-15% aller Alpstafel ohne
Zufahrt weder in naher noch in ferner Zukunft jemals mit einem befahrbaren
Weg erschlossen werden können. |
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Szene
1: Herr und Frau Schätti
sind Bewirtschafter der hoch über dem Wägitalersee gelegenen Alp Hohfläschen auf 1500-1800 m ü.M. Eine Materialseilbahn führt über 1400 m zumeist steilen Weidelandes von der Seestrasse (ca. 930 m ü.M.) bis auf die Hohfläschen. Alles, was zum Alpaufzug gehört, Treibstoff, Futter, Haushaltsgegenstände, Esswaren, werden mit der Materialseilbahn transportiert. Auch die Schweine, hie und da Rinder und manchmal selbst das Käser-Ehepaar werden von dem luftigen Kasten ins Tal oder hinauf auf die Alp transportiert. Die 4 t Alpkäse werden ebenfalls auf diese Weise ins Tal befördert. Szene 2: Die Alp Ueschene in Kandersteg BE verfügt über eine bequeme Erschliessungstrasse.
Der asphaltierte Weg führt bis zur ersten Alpsiedlung Uesser
Ueschene auf knapp 1600 m ü.M. Die hintere Stafel Inner Ueschene
auf 1800 m ü.M. ist ebenfalls über einen gut ausgebauten
Weg erreichbar. Im Sommer ist auch dank dem Bergrestaurant ein touristischer
Verkehr auszumachen. |
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Unser zukünftiger Umgang mit unterschiedlichen Erschliessungen? Hier stellt sich die Frage, ob nicht oder schlecht erschlossene Alpen ebenfalls auf kurz oder lang eine Strassenanbindung erhalten müssen oder ob diese Bewirtschaftungserschwernis nicht vielmehr abgegolten werden könnte. Allzu oft wird von Seiten der Bewirtschafter/innen einer nicht erschlossenen Alp geklagt, dass eine benachbarte Alpschaft über eine bequeme und vielleicht bis zu 90% subventionierte Zufahrt verfügt und zudem nicht weniger Alpsömmerungsbeiträge erhält. Die Besitzer/innen einer voll erschlossenen Alp werden daher gleich doppelt subventioniert, über den Strassenbau und die Sömmerungsbeiträge. Zudem sind diese Alpwirtschafter auch in der Lage, die Bestossung zu intensivieren und während der Sömmerung Arbeiten im Talbetrieb oder im Nebenerwerb auszuführen Eine Untersuchung des kantonalen Meliorationsamtes Glarus im Herbst
1990 zeigte, dass die äussere Erschliessung zu 15 der 84 Alpen
mit mehr als 8 Kühen lediglich durch einen Fussweg hergestellt
ist. Diese Situation ist nach Ansicht des Amtsinhabers Herrn Dr. Peter
Bachmann auch in den nächsten Jahren nur unwesentlich zu verändern. |
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Wäre die Abstufung der Alpsömmerungsbeiträge ein gangbarer Weg? In der Studie "Materialseilbahnen -eine Chance für die
Erschliessung im Berggebiet?" wurde am Beispiel der Alp Hohfläschen
dargelegt, dass bei der Subventionierung von Strassenbauten versus
Seilbahnbauten Restkosten von 15-30% bzw. 25-40% bestehen. Die Autoren
konnten anhand von Beispielen auch aus anderen Kantonen diverse Vorteile
von Materialseilbahnen auflisten, wie die Fernhaltung von Freizeitverkehr,
der geringe Verlust von Kulturland, die Bewahrung von geschlossenen
Lebensräumen, die Reversibilität der Bauten, die niedrigen
Kaufpreise, die vergleichsweise geringen Unterhaltskosten (300-600.--
Franken je nach Länge und Art der Seilbahn), die lange Lebensdauer
(rund 40 Jahre). Ein Problem besteht bei der Beförderung von
Personen, was aus versicherungstechnischen Gründen nicht zulässig
ist, aber oft geduldet wird resp. nicht überwacht werden kann.
Dieser Zustand hat den Kanton Uri veranlasst, den Umbau von Material-
zu Personenseilbahnen zu subventionieren. In einer Analyse haben die
Autoren der Studie die Auswirkungen der Erschliessungsvarianten auf
die natürliche und soziale Umwelt zu ermitteln versucht. Die
4 Autoren kommen ausgehend vom Fallbeispiel Wägital zur Schlussfolgerung,
dass eine Abstufung der Alpsömmerungsbeiträge zur Entschädigung
von erschwerten Erschliessungsverhältnissen geprüft werden
sollte. |
| In
Vorarlberg ist solch eine Regelung bekannt
Dort traten 1992 "Richtlinien über die Abgeltung von Erschwernissen bei Alpen und Vorsässen/Maisässen ohne Wegerschliessung" in Kraft. Deren Vorteile präsentieren sich wie folgt:
Fazit: Eine Differenzierung der Sömmerungsbeiträge könnte
mit einem einfachen Berechnungsmodus unbürokratisch gehandhabt
werden. Die Vorteile sind basierend auf den Erfahrungen des Landes
Voralberg positiv. Mit der Abgeltung der Bewirtschaftungserschwernis
könnte die vom Autoverkehr unberührte Alp in einen monetarisierbaren
Wert gesetzt werden, zum Vorteile der Älplerinnen und Älpler. |
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