Differenzierung der Sömmerungsbeiträge
     


Raimund Rodewald, der Geschäftsleiter der Schweizerischen Stiftung für Landschaftsschutz und Landschaftspflege(SL) macht sich Gedanken über mögliche Alternativen zum Strassenbau im alpinen Bereich.

von Raimund Rodewald

 

 

Einige Zahlen am Anfang

Seit den 60er Jahren ist das schweiz. forst- und landwirtschaftliche Strassennetz dank erheblicher Subventionierung durch die öffentliche Hand jährlich um 600-1200 km angewachsen. Im Jura, in den Voralpen und Alpen wird mit einem Erschliessungsbedarf von 7000 bis 9000 Kilometern gerechnet . Die geschätzten Gesamtinvestitionen beliefen sich bis vor kurzem auf jährlich 200 Millionen Franken. Seit der Inkraftsetzung des neuen Waldgesetzes 1993 und seit den allgemeinen Sparmassnahmen ist der Erschliessungsstrassenbau zwar zurückgegangen, er bewegt sich aber nach wie vor auf einem hohen Niveau.

Viele Gründe sprechen gegen systematische Erschliessungen

Neben den landschaftlichen und naturschützerischen Bedenken sprechen insbesondere auch zunehmend volkswirtschaftliche Gründe gegen eine systematische Erschliessung unserer Wälder und Alpen. Die Unterhaltskosten belaufen sich auf geschätzte 140 Mio Franken pro Jahr, wobei die Hartbelagsstrassen im Bau, und Unterhalt zweieinhalb mal so teuer sind wie Kiesstrassen. So kommt der siebte Landwirtschaftsbericht von 1992 zum Schluss, dass aus topographischen und wirtschaftlichen Gründen die 10-15% aller Alpstafel ohne Zufahrt weder in naher noch in ferner Zukunft jemals mit einem befahrbaren Weg erschlossen werden können.

 

 

 

Szene 1: Herr und Frau Schätti

sind Bewirtschafter der hoch über dem Wägitalersee gelegenen Alp Hohfläschen auf 1500-1800 m ü.M. Eine Materialseilbahn führt über 1400 m zumeist steilen Weidelandes von der Seestrasse (ca. 930 m ü.M.) bis auf die Hohfläschen. Alles, was zum Alpaufzug gehört, Treibstoff, Futter, Haushaltsgegenstände, Esswaren, werden mit der Materialseilbahn transportiert. Auch die Schweine, hie und da Rinder und manchmal selbst das Käser-Ehepaar werden von dem luftigen Kasten ins Tal oder hinauf auf die Alp transportiert. Die 4 t Alpkäse werden ebenfalls auf diese Weise ins Tal befördert.

Szene 2: Die Alp Ueschene

in Kandersteg BE verfügt über eine bequeme Erschliessungstrasse. Der asphaltierte Weg führt bis zur ersten Alpsiedlung Uesser Ueschene auf knapp 1600 m ü.M. Die hintere Stafel Inner Ueschene auf 1800 m ü.M. ist ebenfalls über einen gut ausgebauten Weg erreichbar. Im Sommer ist auch dank dem Bergrestaurant ein touristischer Verkehr auszumachen.

 

 

Unser zukünftiger Umgang mit unterschiedlichen Erschliessungen?

Hier stellt sich die Frage, ob nicht oder schlecht erschlossene Alpen ebenfalls auf kurz oder lang eine Strassenanbindung erhalten müssen oder ob diese Bewirtschaftungserschwernis nicht vielmehr abgegolten werden könnte. Allzu oft wird von Seiten der Bewirtschafter/innen einer nicht erschlossenen Alp geklagt, dass eine benachbarte Alpschaft über eine bequeme und vielleicht bis zu 90% subventionierte Zufahrt verfügt und zudem nicht weniger Alpsömmerungsbeiträge erhält. Die Besitzer/innen einer voll erschlossenen Alp werden daher gleich doppelt subventioniert, über den Strassenbau und die Sömmerungsbeiträge.

Zudem sind diese Alpwirtschafter auch in der Lage, die Bestossung zu intensivieren und während der Sömmerung Arbeiten im Talbetrieb oder im Nebenerwerb auszuführen

Eine Untersuchung des kantonalen Meliorationsamtes Glarus im Herbst 1990 zeigte, dass die äussere Erschliessung zu 15 der 84 Alpen mit mehr als 8 Kühen lediglich durch einen Fussweg hergestellt ist. Diese Situation ist nach Ansicht des Amtsinhabers Herrn Dr. Peter Bachmann auch in den nächsten Jahren nur unwesentlich zu verändern.

 
 

Wäre die Abstufung der Alpsömmerungsbeiträge ein gangbarer Weg?

In der Studie "Materialseilbahnen -eine Chance für die Erschliessung im Berggebiet?" wurde am Beispiel der Alp Hohfläschen dargelegt, dass bei der Subventionierung von Strassenbauten versus Seilbahnbauten Restkosten von 15-30% bzw. 25-40% bestehen. Die Autoren konnten anhand von Beispielen auch aus anderen Kantonen diverse Vorteile von Materialseilbahnen auflisten, wie die Fernhaltung von Freizeitverkehr, der geringe Verlust von Kulturland, die Bewahrung von geschlossenen Lebensräumen, die Reversibilität der Bauten, die niedrigen Kaufpreise, die vergleichsweise geringen Unterhaltskosten (300-600.-- Franken je nach Länge und Art der Seilbahn), die lange Lebensdauer (rund 40 Jahre). Ein Problem besteht bei der Beförderung von Personen, was aus versicherungstechnischen Gründen nicht zulässig ist, aber oft geduldet wird resp. nicht überwacht werden kann. Dieser Zustand hat den Kanton Uri veranlasst, den Umbau von Material- zu Personenseilbahnen zu subventionieren. In einer Analyse haben die Autoren der Studie die Auswirkungen der Erschliessungsvarianten auf die natürliche und soziale Umwelt zu ermitteln versucht. Die 4 Autoren kommen ausgehend vom Fallbeispiel Wägital zur Schlussfolgerung, dass eine Abstufung der Alpsömmerungsbeiträge zur Entschädigung von erschwerten Erschliessungsverhältnissen geprüft werden sollte.

 
  In Vorarlberg ist solch eine Regelung bekannt

Dort traten 1992 "Richtlinien über die Abgeltung von Erschwernissen bei Alpen und Vorsässen/Maisässen ohne Wegerschliessung" in Kraft.

Deren Vorteile präsentieren sich wie folgt:

  1. Mit dem Zuschlag zu den Sömmerungsbeiträgen kann ein Teil der Mehraufwendungen und Umtriebe eines ungenügend erschlossenen Alpbetriebes gedeckt werden.
  2. Die nachhaltige Nutzung von abgelegenen Alpgebieten ist im öffentlichen Interesse (Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft, Tourismus usw.).
  3. Mit der Abstufung der Sömmerungsbeiträge nach dem Erschliessungsgrad kann für die erschwerten Produktionsbedingungen ein Ausgleich geschaffen werden.
  4. Es können auch Staatsbeiträge eingespart werden, indem anstelle von Wegan lagen zweckmässige Materialseilbahnen erstellt werden.
  5. Im Rahmen der Totalrevision des Landwirtschaftsgesetzes (Agrarpolitik 2002) sind die Sömmerungsbeiträge in Art. 805 unter dem Titel "Direktzahlungen" aufgeführt. In Art. 805 Abschnitt 2 wird folgendes formuliert: "Der Bundesrat setzt den Beitrag je Grossvieheinheit und Tierkategorie oder je Weideeinheit fest. Er berücksichtigt dabei den Grad der Erschwernisse der Bewirtschaftung und kann den Beitrag insbesondere nach der Höhenlage oder der ökologischen Leistung abstufen

Fazit:

Eine Differenzierung der Sömmerungsbeiträge könnte mit einem einfachen Berechnungsmodus unbürokratisch gehandhabt werden. Die Vorteile sind basierend auf den Erfahrungen des Landes Voralberg positiv. Mit der Abgeltung der Bewirtschaftungserschwernis könnte die vom Autoverkehr unberührte Alp in einen monetarisierbaren Wert gesetzt werden, zum Vorteile der Älplerinnen und Älpler.

 

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