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Interview mit Eduard Hofer, Chef Abteilung Direktzahlungen und Strukturen vom Bundesamt für Landwirtschaft
Thema: Wie sehen Sie den Zustand der Alpbewirtschaftung und welches sind die möglichen Probleme oder Veränderungen im Hinblick auf die EU oder die Globalisierung der Wirtschaft?

Die Fragen stellte Urs Baumgartner

 

 

zalp: Wie sieht die momentane Alpwirtschaftspolitik aus?

Hofer: Wir haben ab 1. Mai 1999 zum erstenmal alle Regelungen, die im Rahmen des neuen Landwirtschaftsgesetzes beschlossen worden sind. Primär für die Alpwirtschaft: Bei den Sömmerungsbeiträgen wird sich nichts ändern. Und diese Sömmerungsbeiträge haben ja schon, seit es sie gibt, einen wesentlichen Einfluss auf die möglicherweise gefährdete Alpbestossung ausgeübt. In den vergangenen zwei Jahren haben wir festgestellt, dass die Bestossung durch Jungvieh ein wenig zurückgeht. Wahrscheinlich infolge des allgemein sinkenden Viehbestandes. Gründe dafür sind steigende Leistungen, das heisst, dass es für die gleiche Leistung kleinere Viehbestände braucht, sowie der Fleischkonsum, der in zehn Jahren 20% zurückgegangen ist. Grundsätzlich wird diese Tendenz wohl weiterhin anhalten wird, wobei sich natürlich irgendwann die Frage stellt: Wollen wir wieder den Anreiz verstärken, dass die Alpen bewirtschaftet werden. Damit würde ein grösserer Anteil des verbleibenden Viehbestandes auf die Alp gehen.

 


 

 

 

Berner Tausen

 
Gibt es konkrete Ziele die Alpbewirtschaftung weiterhin zu unterstützen?

Im neuen Verordnungswerk gibt es eine konkrete Sömmerungsförderung für die Talbauern: Die Beiträge für Rauhfutterverzehrer, die die Beiträge für Kuhhalter ohne Verkehrsmilchproduktion ablösen. Sie schaffen sicher einen zusätzlichen Anreiz zur Sömmerung. Kurzfristig gibt es keine Gefahr, dass die Alpen nicht mehr bestossen werden. Und wenn ich kurzfristig sage, meine ich die nächsten fünf Jahre, die uns durch das neue Landwirtschaftsgesetz eine gewisse Stabilität bringen werden. Nach den Übergangsbestimmungen des neuen Landwirtschaftsgesetzes müssen alle Marktstützungsmassnahmen in fünf Jahren überprüft werden. Das Parlament will dies so. Voraussichtlich werden auch die Direktzahlungen überprüft. Für die Sömmerungsbeiträge haben wir ab 1999 mehr Geld in der Finanzplanung. Diesen Sommer noch wird von uns ein Projekt lanciert, dass die Überprüfung der diesbezüglichen Regelungen unter dem Aspekt des rückläufigen Viehbestands zum Ziel hat. Unsere Grundidee:

1. Eigentlich sind die Alpen genug bestossen. Sie könnten bei etwas geringeren Viehzahlen wirtschaften. Bis jetzt gibt es den Sömmerungsbeitrag linear und auf den Punkt gebracht pro Tier, das auf die Alp gebracht wird. Wir möchten die Beitragsgestaltung ein wenig davon lösen und von der Normalbestossung einer Alp ausgehen. Dann kann gesagt werden: diese Alp hat normalerweise 70 Stösse. 70 mal 300 Fr., also 21'000 Fr , sind die Sömmerungsbeiträge dieser Alp. Und so lange wie diese Alp mit plus minus 15% mit dieser Anzahl Tiere bestossen wird, gibt es diese 21'000 Franken.

2. Gleichzeitig erwägen wir bei dieser neuen Regelung den bisherigen Unterschied zwischen Guschti und Kühen bei den Beiträgen zu beseitigen. Das wird heikel, aber wir finden es falsch, wenn eine Alp nur aufgrund staatlicher Anreize mit Kühen statt mit Rindern bestossen wird. Ausschlaggebend sollte die Wirtschaftlichkeit aufgrund der verkauften Produkte sein. Darum wollen wir allen pro Grossvieheinheit gleichviel zahlen, den Anreiz von 100 Fr. mehr pro Kuh abschaffen. Wir haben auch mehr Geld, um das Niveau der Guschtis auf dasjenige der Kühe anzuheben. Die bisherige Lenkungsmassnahme für die Kuhförderung soll rausgenommen werden, damit wirklich wirtschaftlich und betriebsspezifisch bestossen und investiert wird.

Der dritte Punkt wird nicht allen Freude bereiten und wir kennen das weitere Vorgehen noch nicht genau: Die Berücksichtigung der Alpungsdauer. Es ist eine alte Diskussion. Beiträge pro Tier nach normaler Sömmerungsdauer oder nach Normalstoss (eine GVE während 100 Tagen)? Seit den 80-ger Jahren gilt der gleiche Beitrag pro Tier, ob 70 oder 140 Tage Alpungsdauer. Heute besteht eine andere Situation, insofern dass die kurz und hoch gesömmerten Tiere länger auf Wiesen im Tal geweidet werden, die mit Flächenbeiträgen unterstützt werden. Mit der Einführung der allgemeinen Direktzahlungen hat sich die Äquivalenzüberlegung geändert. Nochmals die drei Punkte der Idee für nächstes oder übernächstes Jahr, für die das Geld schon im Budget berücksichtigt ist:

  1. Lineare Abhängigkeit der Beiträge von der Tierzahl auflösen.
  2. Beiträge für Guschti und Kühe gleichstellen
  3. Umstellung auf Normalstoss.

Jetzt geht es darum diese Ideen zu Regelungen auszuarbeiten. Das grosse Problem wird eine Erhebung der mittleren Bestossung und Alpungsdauer aller Alpen sein. Ein zweites Problem werden die hohen Kuhalpen, die weniger Geld erhalten. Wir werden bei der Realisierung versuchen allfällige negative Auswirkungen abzufedern. Der letzte Problempunkt werden die Schafalpen sein: Einerseits die negativen Auswirkungen der Alpbeweidung durch Schafe, andererseits wurde die Problematik der hirtenlosen Schafherden im Zusammenhang mit dem Wolf durch die Medien bekannt gemacht. Der Schafzuchtverband hat zusammen mit allen Interessierten (Naturschützer, Jäger, etc.) eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die nach Lösungvorschlägen sucht.

 

 
 

Gibt es noch andere Unterstützungen für die Alpwirtschaft nebst den Subventionen und Direktbeiträgen, die vielleicht nicht so bekannt sind?

Das bisherige komplizierte Stützsystem für den Käseabsatz wird abgelöst durch die Zulage für verkäste Milch, damit die Milch für die Käseherstellung billiger wird. Für jedes Kilo verkäste Milch wird ab 1. Mai 2000 ein Beitrag von 20 Rp. bezahlt. Dies gilt auch für die verkäste Alpmilch. Auch die bisherige Produktedefinition "Bergkäse" in der Verordnung über die Landwirtschaftlichen Begriffe wird vom Staat für den Export kontrolliert und eventuell mit der Unterbezeichnung "Alpkäse" ergänzt. Diese Eingabe des Alpwirtschaftlichen Verein wird von uns unterstützt.

Stichwort EU: Sind zum Beispiel die gesteigerten Hygienevorschriften schon ein Schritt im Hinblick auf einen möglichen EU-Beitritt?

Nein, das sind Massnahmen der Sicherung des jetzigen Käseexports. Damit wir nicht jeden einzelnen Betrieb von der EU anerkennen lassen müssen, suchten wir die globale Anerkennung für unseren Schweizer Käse, ohne besonderes Zeugnis und Käsezertifikat. Wir verstehen, dass viele diese Hygienevorschriften übertrieben finden und das dies eine finanzielle Last bei den Investitionen sein kann. Es kann aber auch ein Anreiz sein, um eine gewisse, schon länger fällige Konzentration der Produktion einzuleiten, die bisher ausblieb, weil die Sömmerungsbeiträge relativ hoch sind und von einzelnen Kantonen zusätzlich unterstützt werden.

Wie sieht ein mögliches Szenario bei einem Eu-Beitritt und mit der Globalisierung der Landwirtschaft aus?

Ich würde da scharf unterscheiden zwischen EU und Globalisierung. In den getroffenen Entscheidungen der EU-Komission für die Agenda 2000 sind die Verfechter der Globalisierung etwas zurückgebunden. Die EU kennt die landwirtschaftliche Stützung wie die Schweiz auch, allerdings auf einem tieferen Niveau. Wenn wir beitreten würden, müssten wir uns an das tiefere Preisniveau anpassen. Die EU hat auch gewisse Begrenzungen nach oben bei den Direktzahlungen, damit die Wettbewerbsneutralität gewahrt wird. Am stärksten gilt diese Limitierung für allgemeine Zahlungen querbeet, sie ist schwächer für regionale, sowie Öko- und Naturschutzbeiträge. In wieweit unsere Sömmerungsbeiträge solchen Limitierungen unterworfen würden, kann nicht gesagt werden. Auf jeden Fall ist der nationale Spielraum hier sicher relativ gross, da es sich sowohl um eine regionale als auch um eine ökologische Direktzahlung handelt.

 

 
 

Wird dank der getroffenen Anpassungen an die EU und den bilateralen Verträgen der Beitritt in die EU eventuell ohne grosse Probleme für die Alpwirtschaft stattfinden?

Nein, ein EU-Beitritt wird sicher härter, als das was wir jetzt haben. Aber wenn wir der EU nicht beitreten, werden wir in zehn Jahren genau die gleiche Entwicklungsrichtung durchmachen müssen. Wir sind mitten drin in Europa und die Abkapselung gegenüber dem Ausland funktioniert nicht mehr. Die landwirtschaftlichen Märkte werden immer verflochtener. Wenn wir in der EU sind, hat unsere Landwirtschaft die Gewissheit, das es ihr ungefähr gleich gut oder schlecht geht, wie im übrigen Europa. Wenn wir alleine sind, ist es theoretisch sogar möglich, dass die Schweizer Landwirtschaft stärker der Globalisierung ausgesetzt ist als die EU-Länder.

Gibt es eine Empfehlung des BLW für die Bergbauern und das Alppersonal, was die Auswirkungen in der nächsten Zeit belangt?

Ganz einfach gesagt: Gut verkaufen und wenig investieren. Beim Alpkäse ist man da ja schon relativ weit, wobei die Qualität immer noch recht unterschiedlich ausfällt. Die Devise heisst Alpkäse in guter Qualität produzieren und als Spezialität verkaufen. Bei Jungviehalpen ist die Sache mit dem Verkauf schwieriger zu realisieren, aber das Beitragssystem wird auch weiterhin einen starken Anreiz zur Sömmerung bewirken. Der Fleischpreis bei Rindern wird jedoch weiterhin sinken.

Gibt es ein Entwicklungspotential, dass gefördert werden kann, oder ist das Berggebiet landwirtschaftlich ausgereizt?

Von der Nutzungsintenstität und dem Produktionspotential ist es wohl ziemlich ausgereizt. Von der Wirtschaftlichkeit liegt noch etwas drin. Der Verkauf der Produkte mit dem Zusatznamen "Berg" oder "Alp" kann noch etwas mehr einbringen. Keine Goldgrube - es muss alles verdient sein und nur mit viel Aufwand und Arbeit kann mit guter Qualität noch zusätzlich verdient werden. Mit den Direktzahlungen haben die Bergbauern einen gewissen finanziellen Boden unter den Füssen. Dieser soll ihnen den Spielraum geben, um, zum Beispiel im Verkauf, Aktivitäten zu entwickeln.

 

 
 

Welches sind die Abgeltungen für die gemeinwirtschaftlichen Leistung der Bergbauern und Älplern?

Die Abgeltungen der gemeinwirtschaftlichen Leistungen erfolgen als

  1. Direktzahlungen
  2. Investitionshilfe
  3. Preisstützungen.

Diese Leistungen lassen sich staatspolitisch gegenüber der nichtlandwirtschaftlichen Bevölkerung nur als Abgeltungen für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen rechtfertigen. Wenn wir alles zusammenzählen, sind wir damit im internationalen Vergleich auf einer einsamen Höhe.

Eine letzte Frage: Als Bundesbeamter im Amt für Landwirtschaft ist man beständig im Spannungsfeld von Einflüssen von aussen, wie z. B. EU etc. , und den Vorgaben der aktuellen Politik, sowie den Forderungen der einheimischen Bauern. Wie gehen Sie mit dieser sicher nicht immer einfachen Situation um?

Wenn man hier arbeitet, muss man akzeptieren, dass die Aufgabe, zwischen der nichtlandwirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Bevölkerung zu stehen, zu unserer Arbeit gehört. Der Alltag ist die Durchsetzung der verordneten Massnahmen. Beispielsweise müssen wir den Zuschlag für die Sömmerung bei den Rauhfutterverzehrern nur auf in der Schweiz gesömmerte Tiere beschränken, was für einige im Ausland sömmernde Bauern sicherlich eine schwierige Situationen schafft. Daraus ergeben sich einige Probleme, die wir bearbeiten. Es gibt immer wieder Gruppen, die sich benachteiligt fühlen, und dies auch zum Ausdruck bringen. Wichtig ist immer wieder eine frühzeitige Informationen der Betroffenen bei Änderungen.

Herr Hofer, wir bedanken uns für das Gespräch

 


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