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Gibt es konkrete Ziele die Alpbewirtschaftung
weiterhin zu unterstützen?
Im neuen Verordnungswerk gibt es eine konkrete Sömmerungsförderung
für die Talbauern: Die Beiträge für Rauhfutterverzehrer,
die die Beiträge für Kuhhalter ohne Verkehrsmilchproduktion
ablösen. Sie schaffen sicher einen zusätzlichen Anreiz
zur Sömmerung. Kurzfristig gibt es keine Gefahr, dass die Alpen
nicht mehr bestossen werden. Und wenn ich kurzfristig sage, meine
ich die nächsten fünf Jahre, die uns durch das neue Landwirtschaftsgesetz
eine gewisse Stabilität bringen werden. Nach den Übergangsbestimmungen
des neuen Landwirtschaftsgesetzes müssen alle Marktstützungsmassnahmen
in fünf Jahren überprüft werden. Das Parlament will
dies so. Voraussichtlich werden auch die Direktzahlungen überprüft.
Für die Sömmerungsbeiträge haben wir ab 1999 mehr
Geld in der Finanzplanung. Diesen Sommer noch wird von uns ein Projekt
lanciert, dass die Überprüfung der diesbezüglichen
Regelungen unter dem Aspekt des rückläufigen Viehbestands
zum Ziel hat. Unsere Grundidee:
1. Eigentlich sind die Alpen genug bestossen. Sie könnten
bei etwas geringeren Viehzahlen wirtschaften. Bis jetzt gibt es
den Sömmerungsbeitrag linear und auf den Punkt gebracht pro
Tier, das auf die Alp gebracht wird. Wir möchten die Beitragsgestaltung
ein wenig davon lösen und von der Normalbestossung einer Alp
ausgehen. Dann kann gesagt werden: diese Alp hat normalerweise 70
Stösse. 70 mal 300 Fr., also 21'000 Fr , sind die Sömmerungsbeiträge
dieser Alp. Und so lange wie diese Alp mit plus minus 15% mit dieser
Anzahl Tiere bestossen wird, gibt es diese 21'000 Franken.
2. Gleichzeitig erwägen wir bei dieser neuen Regelung den
bisherigen Unterschied zwischen Guschti und Kühen bei den Beiträgen
zu beseitigen. Das wird heikel, aber wir finden es falsch, wenn
eine Alp nur aufgrund staatlicher Anreize mit Kühen statt mit
Rindern bestossen wird. Ausschlaggebend sollte die Wirtschaftlichkeit
aufgrund der verkauften Produkte sein. Darum wollen wir allen pro
Grossvieheinheit gleichviel zahlen, den Anreiz von 100 Fr. mehr
pro Kuh abschaffen. Wir haben auch mehr Geld, um das Niveau der
Guschtis auf dasjenige der Kühe anzuheben. Die bisherige Lenkungsmassnahme
für die Kuhförderung soll rausgenommen werden, damit wirklich
wirtschaftlich und betriebsspezifisch bestossen und investiert wird.
Der dritte Punkt wird nicht allen Freude bereiten und wir kennen
das weitere Vorgehen noch nicht genau: Die Berücksichtigung
der Alpungsdauer. Es ist eine alte Diskussion. Beiträge pro
Tier nach normaler Sömmerungsdauer oder nach Normalstoss (eine
GVE während 100 Tagen)? Seit den 80-ger Jahren gilt der gleiche
Beitrag pro Tier, ob 70 oder 140 Tage Alpungsdauer. Heute besteht
eine andere Situation, insofern dass die kurz und hoch gesömmerten
Tiere länger auf Wiesen im Tal geweidet werden, die mit Flächenbeiträgen
unterstützt werden. Mit der Einführung der allgemeinen
Direktzahlungen hat sich die Äquivalenzüberlegung geändert.
Nochmals die drei Punkte der Idee für nächstes oder übernächstes
Jahr, für die das Geld schon im Budget berücksichtigt
ist:
- Lineare Abhängigkeit der Beiträge von der Tierzahl
auflösen.
- Beiträge für Guschti und Kühe gleichstellen
- Umstellung auf Normalstoss.
Jetzt geht es darum diese Ideen zu Regelungen auszuarbeiten. Das
grosse Problem wird eine Erhebung der mittleren Bestossung und Alpungsdauer
aller Alpen sein. Ein zweites Problem werden die hohen Kuhalpen,
die weniger Geld erhalten. Wir werden bei der Realisierung versuchen
allfällige negative Auswirkungen abzufedern. Der letzte Problempunkt
werden die Schafalpen sein: Einerseits die negativen Auswirkungen
der Alpbeweidung durch Schafe, andererseits wurde die Problematik
der hirtenlosen Schafherden im Zusammenhang mit dem Wolf durch die
Medien bekannt gemacht. Der Schafzuchtverband hat zusammen mit allen
Interessierten (Naturschützer, Jäger, etc.) eine Arbeitsgruppe
eingesetzt, die nach Lösungvorschlägen sucht.
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