|
|
«Hallo Schweiz wir kommen!» ruft die Gesamtheit aller EU-BürgerInnen über die noch bestehende Schweizer Grenze, oder auch nicht, was die SchweizerInnen ein wenig kränken würde. Am 1. Juni 2002 sind die «Bilateralen Abkommen» in Kraft getreten. Was sich für EU-ÄlplerInnen ändert steht in Gesetzestexten und unterliegt einer fünfährigen Übergangsfrist. Reiner Schilling |
|
![]() |
||
|
Die Schweizer BürgerInnen
haben durch eine Abstimmung die bilateralen Abkommen mit der Europäischen
Union (EU) am 21. Mai 2000 mit 67,2% Ja-Stimmen angenommen. Nach langer Ratifizierung
durch die einzelnen Mitgliedsstaaten der EU traten am 1. Juni 2002 die Abkommen
in Kraft. Sie bestehen aus sieben komplexen Teilen, die Bereiche wie zum Beispiel
Verkehr, Landwirtschaft oder Forschung regeln. Für uns ÄlplerInnen
und in der Landwirtschaft Tätigen wird der zukünftige Personenverkehr
von grosser Bedeutung sein. Hier ändert sich für SchweizerInnen
als auch für alle EU-BürgerInnen Einiges. Hier die wichtigsten Änderungen für ÄlplerInnen aus EU-Ländern im Einzelnen:
In zwei beziehungsweise fünf Jahren ändern sich dann noch diverse formelle Pflichten und Kontigentierungen, aber dies ist noch lange hin. Bei den Versicherungen bleibt erst mal alles beim Alten. Kranken- und Unfallversicherung, sowie AHV sind obligatorisch, die Pensionskasse bei einem Arbeitsverhältnis über drei Monate. Die Abgaben werden zum Teil vom Arbeitgeber getragen. Quellen: |
||
|
Die IG-Alp publiziert einen Infoverteiler mit aktuellen alpwirtschaftlichen Themen, der zweimal jährlich verschickt wird. Wer ihn haben will, bestellt ihn bei: Barbara Sulzer, Vorderdorfstrasse 4, 8753 Mollis, 055 622 39 21, b.sulzer@tiscalinet.ch Wer aktiv bei der IG-Alp mitmachen will, meldet sich bei: Roland Ott, Alp Flix, 7456 Sur, 081 684 55 82 info@ig-alp.org und bald gehts auch übers Netz: www.ig-alp.org |
||