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Am diesjährigen Januartreffen der Älplerinnen und Älpler in Chur ging es unter anderem um Bio- und Gentechnologie. Der Artikel beschreibt die neuen Entwicklungen im Hinblick auf die Alpkäserei. Wann werden wir, unwissend und ungewollt, die ersten genmanipulierten Kulturen ins Chessi schütten? von Lukas Gantert |
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Gen-Lab Seit 1982 ist ein künstliches gentechnologisch hergestelltes Lab unter dem Namen Maxiren auf dem Markt. Am 1.8.1988 wurde es in der Schweiz vom Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) unter praktischem Ausschluss der Öffentlichkeit zugelassen.1) Mittlerweile ist es auch in vielen anderen Ländern bewilligt: USA, Japan, den meisten europäischen Ländern wie Frankreich, England, Schweden, Portugal, Irland, Spanien. Heute produzieren verschiedene Firmen dieses Gen-Lab in Lizenz, so auch die Firma Hansen. Inzwischen ist es auch in Pulverform erhältlich. Führend in der Technologie ist der holländische Konzern Gist-Brocades, welcher ausserdem weltweit grösster Produzent ist von Bäckereihefen und Antibiotika-Grundstoffen. Und es gibt sie auch schon: die genmanipulierte Bäckereihefen (das Brot gehe noch schöner und schneller auf), die genmanipulierte Bierhefe (vor allem für Ex-Biere) und die genmanipulierte Wein-Hefen. Zur Herstellung des Gen-Labes muss die Milch-Hefe (kI.lactis), welche sonst im Kefirpilz lebt, herhalten. Durch «einoperieren» (klonen) von Erbinformationen aus dem Kälbermagen wird sie zur Produktion des Labfermentes Chymosin gezwungen. Da nach diffusen, eher brancheninternen Richtlinien keine geklonten Mikroorganismen freigesetzt werden sollen, tötet man die genmanipulierten Hefen ab, nachdem sie ihre Arbeit im Bioreaktor getan haben. Das ChymosinPräparat wird chemisch aufgereinigt. Alles ganz einfach, und der staatliche Laborversuch 2) rundet ab: «In 60 ml Chymosin-Präparat wurden keine lebenden Hefen gefunden.» Wie steht es aber mit der Grossproduktion? Weiter: «Die Untersuchungsergebnisse bestätigen, dass das käsereitechnische Verhalten der Chymosin-Präparate dem natürlichen Kälberlab entspricht.» Dies obwohl in der gleichen Studie «bei der ersten Prüfung der Käse nach 5 Wochen ein schwacher Fremdgeschmack nach Lösungsmittel auftrat, der aber nach 10 Wochen nicht mehr festgestellt werden konnte.» Auch soll der Wassergehalt im Endprodukt etwas höher sein. Egal - Hauptsache, das Produkt ist patentiert und bewilligt. Wo und in welchem Umfang Maxiren in der CH nun tatsächlich eingesetzt wird, ist nicht zu erfahren. Herr Erich Müller jun., Geschäftsleiter der Firma Müller und Weder AG in St.Margrethen, welche Maxiren importiert, liefert nur an Grosskäsereien und Käsereiartikel-Handelsfirmen. Mehr will er nicht verraten, da er sonst den Produzenten zum letzten Mal etwas verkauft habe. Offenbar schadet das Etikett «Gen-Käse» dem Image des als Naturprodukt propagierten Schweizer-Käses. Er ist sich aber sicher, dass es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis sich Maxiren durchsetzen wird. Seiner Meinung nach drängen schon jetzt die meisten Vertragskäser ungeduldig auf eine Aufhebung des von der Käseunion und der Handelsstelle für Appenzeller und Tilsiter verhängte Verbot. Diese halten aber vorläufig am Verbot fest. Entscheiden wird schliesslich die Macht der Konsumentlnnen im In- und Ausland, d.h. die Wirtschaftlichkeit. In Marktanalysen wird untersucht, ob sich die Akzeptanz gegenüber Gen-Produkten erhöht. Die Käseunion würde ihr Verbot aufheben, sobald dies der Fall wäre. Naturprodukt hin oder her. Noch ist es nicht soweit, und kürzlich äusserte sich eine Lieferantin von GenLab: «Maxiren erweist sich als Fehlinvestition.» Herr Fäller von der Firma Baer (Grossproduzentin von Weichkäse) versichert telefonisch, dass sie grundsätzlich kein Gen-Lab verwenden.» Herr Suter von der Firma Hirz AG (Hüttenkäse, Quark) erklärt, dass seine Firma «zwar Versuche mit Maxiren gemacht habe, es heute aber nicht einsetze, da sich weder ein verfahrenstechnischer noch wirtschaftlicher Vorteil ergeben habe.» Trotzdem wird ohne unser Wissen gelegentlich Gen-Käse auf unseren Tischen und in unseren Mägen landen, da keine Deklarationspflicht besteht, eine Kontrolle ohnehin schwierig wäre und da die vertragslosen Käsereien sowieso freie Hand haben. Insbesondere bei Billigkäse müssen wir damit rechnen, dass sie mit Gen-Lab hergestellt sind. Doch Maxiren ist nur eines unter mehreren Gentech-Produkten, die in der Milchindustrie eingesetzt werden. Neben anderen, auf technologischem Weg gewonnen Enzymen (zur Beeinflussung der Milchgärung und Käsereifung) sind es in zunehmendem Masse |
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Genmanipulierte
Milchsäurebakterien Heute sind es die mesophilen Milchsäurebakterien in Direktstarterkulturen. Manipuliert sollen diese angeblich Eigenschaften haben wie stabile Lactosegärung, Phagenresistenz, gezielte Beeinflussung bei Reifungsvorgängen und bei der Aromabildung und Bildung von Abwehrstoffen (Bacteriozine) gegen unerwünschte Keime. Hier warten solche Kulturen auf die Bewilligung und Patentierung, in Neuseeland sind sie teilweise schon zugelassen. Intensiv geforscht wird überall, auch in der Schweiz. Die verschiedenen Konzerne der Pharma-, Agrar- und Lebensmittelindustrie befinden sich in einem Wettlauf um die einschlägigen Patente, denn wer diese besitzt, hat auch die Macht und die Kontrolle über den Markt, die Produzenten und die Konsumentlnnen - und somit saftigen Gewinn. Martin Fürst von der eidgenöss. Forschungsanstalt für Milchwirtschaft (FAM) in Liebefeld prognostiziert, dass in den nächsten 5 bis 10 Jahren genmanipulierte Milchsäurebakterien auch in der CH auf dem Markt sein werden. Er selbst arbeitet an einem Projekt «das hauptsächlich zur Abklärung der biologischen Sicherheit beim Einsatz dieser neuen Techniken in der Milchwirtschaft dient da im Gegensatz zu den mesophilen Kulturen bei den thermophilen Milchsäurebakterien (Lactobazillen) eine Übertragung von Erbmaterial noch nicht gelungen ist, versucht die FAM im Rahmen ihres Arbeitsprogrammes auch bei diesen Keimen effiziente Übertragungsmethoden zu entwickeln.» 3). «Nur zur Risikoabschätzung!» betont Fürst. Trotzdem bleibt unklar, weshalb die FAM solche Forschung betreibt, zumal die Lactobazillen offenbar eine starke natürlich-genetische Sicherheitsgrenze (Artenschranke) besitzen. |
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Horizontaler
Gentransfer Unter horizontalem Gentransfer wird die natürliche Übertragung von genetischem Material zwischen verschiedenen Organismen verstanden. Bisher wurde dieser horizontale Gentransfer von vielen Forscher als unrealistisch abgetan. Nachdem sich nun aber herausstellte, dass solche Übertragungen in der Natur recht häufig vorkommen, wird das Argument plötzlich umgedreht: «Die Natur macht das ja auch...» Das Gegenargument ist jedoch: Gerade weil es in der Natur den horizontalen Gentransfer gibt, wird die Risikoabschätzung einer Freisetzung von künstlich veränderten Organismen unmöglich. «Genmanipulierte Organismen sind nicht rückholbar, können überraschende Überlebenschancen entwickeln und sich explosionsartig vermehren, gentechnologisch eingebaute Gene können überraschendübertragbar werden oder harmlose Bakterien können unter gewissen Bedingungen zu krankheitsauslösenden Erregern werden. Es ist unbestritten, dass der Ablauf solcher Mechanismen extrem abhängig ist von unzähligen chemischen, physikalischen und biologischen Parametern im Ökosystem. Angesichts all dieser Tatsachen sind absichtliche Freisetzungen, die bei einer Kommerzialisierung massenhaft, grossflächig und kontinuierlich anfallen würden, ein unzulässiges Experiment in den ohnehin labilen Ökosystemen.» 4) |
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Wo bleibt
die biologische Sicherheit? Doch die FAM beruhigt: «Da es sich bei einer eventuellen Verwendung gentechnisch veränderter Kulturen um eine Freisetzung (via Milchprodukt) in die Umwelt handeln würde, müssten vor deren staatlichen Zulassung alle für diesen Fall vorgesehenen strengen, international anerkannten und im Gesetz vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen durchgeführt werden. Erst beim Nachweis der Unbedenklichkeit für Mensch und Natur wäre mit einer Zulassung zu rechnen.» 3) Merkwürdig, denn in den einschlägigen Gesetzen (Lebensmittelverordnung, Epidemiengesetz, Umweltschutzgesetz) ist das Wort Gentechnologie nicht zu finden. Herr Kuenz vom Rechtsdienst des BAG bestätigt: «Die Zulassung von gentechnisch hergestellten Lebensmitteln ist noch nicht gesetzlich geregelt.» Es gibt zwar die international anerkannten Sicherheitsprüfungen. Diese werden herausgegeben von speziellen Kommissionen - in der Schweiz ist es die «Schweizerische Kommission für biologische Sicherheit» (SKBS), nicht amtlich und selbsternannt. Sie setzt sich zusammen aus hochkarätigen Vertretern von Industrie, Forschung und Bund. Bei einem Zulassungsverfahren für Gentech-Kulturen könnte das etwa so ablaufen: Das BAG beauftragt die SKBS mit der Überprüfung, welche diese durch die FAM ausführen lässt. Anhand der Checklisten beurteilt die SKBS die Ergebnisse der FAM, worauf das BAG über eine Zulassung entscheidet. Dies natürlich alles ohne gesetzliche Regelung und unter grösstmöglichem Ausschluss der Öffentlichkeit. Herr Schwab, eine Schlüsselfigur im BAG, ist nicht bereit, solche Checklisten oder andere schriftliche Bestimmungen herauszugeben, diese seien «wissenschaftliche Papiere und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.» |
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Neue Weltordnung
Dass der Umgang mit der Gentechnologie gesetzlich geregelt werden muss,
ist auch ihren Befürwortern klar. Ihre Taktik ist jedoch, die bestehenden
Gesetze in ihrem Sinn schleichend anzupassen, um so den heutigen Zustand
zu legitimieren. |
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Und auf den Alpen? |
| Anmerkungen 1) WoZ vom 22.6.90. 2) Forschungsbericht der Bundesanstalt für Milchforschung in Kiel, Nr. 40/1989 «Herstellung von Edamer u. Tilsiter mit gentechnologisch gewonnenem Chymosin» 3) Landwirtschaft Schweiz. Heft Nr. 6, Juni 1991: «Sicherstellung der Quallät schweizerischer Milchprodukte durch biotechnologische Forschungs- und Entwicklungsarbeiten» M. Fürst u.a. 4) Informationsbulletin Nr. 8 (Febr. 1992) der schweiz. Arbeitsgruppe Gentechnologie SAG, Postfach 8455, 8036 Zürich, Tel. 01/45121 32. 5) Aus der Antwort des Bundesrates vom 27.2.91 auf die lnterpellation Bärlocher. Literatur Zur «gen-schutz-INITIATIVE»: |
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