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Voraussichtlich diesen Herbst,
am 27. September, kommt die Waffenplatz-lnitiative zur Abstimmung - die
zweite Vorlage dieses Jahr nach der Gewässerschutzvorlage, die für
die Alpenregion von grosser Bedeutung ist. Weshalb? Und worum geht es der
Initiative? |
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Angefangen hat alles in Neuchlen-Anschwilen - Ende 1989 mit der Gründung der ARNA (Aktionsgruppe zur Rettung von Neuchlen-Anschwilen), im Frühling 1990 mit dem gewaltfreien Widerstand der GONA gegen den Waffenplatz-Bau und am 26. Juni 1990 mit der Lancierung der Volksinitiative «40 Waffenplätze sind genug - Umweltschutz auch beim Militär» die noch im gleichen Jahr, am 14. Dezember 1990 mit 117'989 Unterschriften eingereicht werden konnte. Diese enthält auch rückwirkend die Wiederherstellung der Landschaft Neuchlen-Anschwilen im Fall ihrer Annahme durch das Volk. Doch der Vorlage geht es um mehr: Durch sie soll der Neubau und die Erweiterung militärischer Anlagen verboten werden, und sie verlangt zudem die Angleichung der Rechtslage. Bisher geniesst das Militär fast in jeder Hinsicht Sonderrechte beim Bauverfahren (ausserhalb der Zonen, ohne Bewilligung, ohne Planauflage, ohne Einspracherecht durch Gemeinden, Kantone und Verbände), beim Lärm usw. Eine Ausnahme - die Rechtsgleichheit - besteht nur beim Militärbetrieb in Mooren durch den Rothenturm-Artikel. Allerdings ist das EMD für einen Teil von insgesamt 1618 Übergriffen in Moorgebiete seit Annahme der Rothenturm-lnitiative verantwortlich. Durch das Verbot der Erweiterung und die Abschafffung der Sonderrechte für das Militär vertritt die Waffenplatz-lnitiative nicht nur die lnteressen der Neuchler, sondern auch diverser anderer lokaler Gruppierungen, die sich gegen die Landzerstörung durch das EMD wehren und sich mit der Sonderrechts-Situation herumschlagen. Gerade für die Alpenregionen dürfte die Initiative von besonderer Bedeutung sein. Rund 90 Prozent des Schiessbetriebs mit schweren Waffen (Panzer, Artillerie) werden im Berggebiet durchgeführt, wo die Armee ganze Täler beansprucht und häufig Nutzungskonflikte zwischen Landschaftsschutz, Landwirtschaft und Tourismus auftreten. Im Zug der Waffenentwicklung und der Technisierung der Rüstung (die Hauptstossrichtung der Armeereform 95) ist ein stärkeres Ausweichen auf die Berggebiete zu beobachten. Mindestens 526 Ausbildungs- und Schiessplätze zählt Stefan Paradowski («Leben im Linthgebiet»). Der grösste Teil dieser Plätze dürfte demnach in den Berggebieten liegen. Im Kanton Graubünden sind es etwa 160. Der Landbesitz des EMD in Zahlen: 26'700 Hektaren. Der Landverbrauch (Schiess- und Übungsbetrieb im Vertrag) allerdings beträgt vermutlich mehr als 6% der Schweizer Landesfläche, zum grössten Teil dürfte dieses Land ebenfalls in der Alpenregion liegen. Die Schweiz sei extrem dicht mit Waffensystemen überzogen, bilanzierte Generalstabschef Lüthy im Jahr 89 vor der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete: «Auf die Flächeneinheit bezogen können in diesem quantitativen Dichte-Sinn nicht einmal Gross- und Mittelstaaten mithalten.» Da wissen wirs. mw ARNA/Initiative «40 Waffenplätze sind genug» Postfach
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