Sind die Alpen Gift für die Biokuh?
     
 


Gilt eine Kuh aus einem Biobetrieb, die auf einer konventionellen Alp gesömmert wird, bei ihrer Rückkehr ins Tal noch als Biokuh oder muss sie von neuem auf Bio umgestellt werden? Oder anders gefragt, werden die Alpen in der Schweiz genügend biologisch bewirtschaftet, um eine Biokuh nicht zu «verderben»?

Barbara Sulzer

 

Knospenberg

 
 

            Dies war die Kernfrage letzten Dezember an einer Aussprache beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), wo ich als Vorstandsmitglied der Glarner Biobauern zusammen mit Vertretern der Bio Suisse und dem Schweizerischen Alpwirtschaftlichen Vereins (SAV) beisitzen konnte. Wie ist es dazu gekommen?
In Anlehnung an das in der EU geltende Gesetz für Biobetriebe hat der Bund eine neue Bioverordnung erlassen, welche seit dem 1. Januar 2001 in Kraft ist. Diese schreibt vor, dass der Biostatus eines Tieres verloren geht, wenn es länger als 30 Tage auf einem Nichtbiobetrieb gehalten wird. Kehrt es danach auf den Biobetrieb zurück, muss es wieder auf Bio umgestellt werden. Da jedoch zahlreiche Biobetriebe ihre Tiere auf konventionellen Alpen und Gemeinschaftsweiden sömmern, mussten für diese Fälle spezielle Regelungen gesucht werden.
Die BioSuisse schlug vor, von den Alpmeistern, welche Biotiere sömmern, vertraglich zu verlangen, auf dem Weidegebiet keine Dünger und Pflanzenbekämpfungsmittel einzusetzen, welche im Biolandbau verboten sind.

           Das Herbizidverbot gegen die Blacken wollten die Glarner Biobauern nicht akzeptieren und legten Rekurs gegen die Weisung «Abwesenheit der Biotiere vom Heimbetrieb» ein.
Sie befürchteten, dass die konventionellen Alpbewirtschafter nicht auf chemische Blackenbekämpfung verzichten wollten, und darum zu wenig Alpplätze für Biotiere gefunden würden – dass somit die Bestossungszahl auf den Alpen zurückginge zum Verlust für die Alpwirtschaft – und schliesslich, dass der Konflikt zwischen Bio und Konventionell wieder geschürt würde.
Der Respekt vor der Blacke ist also gross. Doch dass ein Abspritzen dieses Krautes ohne grundlegende Änderung der Bewirtschaftung gar nichts nützt, muss auch gesehen werden.
Ich persönlich fand es zudem schade, dass die Alpen dadurch in biokonforme und konventionelle unterteilt würden. Die Alp ist für mich ein Gebiet mit speziellem Naturcharakter, welches sich deutlich vom Tal unterscheidet und wo natürlich produziert wird. Meiner Meinung nach müssen alle Bestrebungen dahingehen, die Alpen als «Naturreservat» zu bewahren und sie konsequenterweise biologisch zu bewirtschaften. Das naturnahe Image der Schweizerischen Alpwirtschaft ist ausserdem sehr wichtig für die Produktevermarktung und den Tourismus.

           Die Forderung der Glarner Biobauern ans BLW lautete deshalb: Generelles Herbizidverbot auf allen Alpen in der Schweiz, verankert in der Sömmerungsbeitragsverordnung (SöbV) und unterstützt durch höhere Direktzahlungen zur Abgeltung des Mehraufwandes für mechanische Unkrautbekämpfung. Bis jedoch eine solche Änderung der SöbV über die Bühne ist, sollten Tiere von Biobetrieben ohne Einschränkung auf konventionellen Alpen gesömmert werden können.
Dies begründeten wir folgendermassen: Einer Biokuh sollte das Weiden auf einer Alp nichts schaden, auch wenn Herbizid gegen Blacken eingesetzt wird. Denn errechnet man den Anteil an möglicherweise gespritzten gefressenen Blacken am gesamten Futterverbrauch einer Kuh im Jahr, so macht das kaum einen Prozent unbiologisches Futter aus. Nach den Biorichtlinien darf eine Kuh jedoch bis 10 % nichtbiologisches Futter fressen. Aus dieser Sichtweite betrachtet sind die Alpen also bereits biokonform.
Das BLW stieg dann auch auf die Forderung der Glarner Biobauern ein, keine Einschränkungen zur Sömmerung von Biokühen auf konventionellen Alpen zu machen. So bleibt also vorläufig alles beim alten. Längerfristig will das BLW jedoch den Gedanken, Alpen ganz biologisch zu bewirtschaften, das heisst, auch auf Herbizide zu verzichten, zusammen mit dem SAV weiterverfolgen.

 


Home | mail@zalp.ch