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Dies
war die Kernfrage letzten Dezember an einer Aussprache beim Bundesamt
für Landwirtschaft (BLW), wo ich als Vorstandsmitglied der Glarner
Biobauern zusammen mit Vertretern der Bio Suisse und dem Schweizerischen
Alpwirtschaftlichen Vereins (SAV) beisitzen konnte. Wie ist es dazu gekommen?
In Anlehnung an das in der EU geltende Gesetz für Biobetriebe hat
der Bund eine neue Bioverordnung erlassen, welche seit dem 1. Januar 2001
in Kraft ist. Diese schreibt vor, dass der Biostatus eines Tieres verloren
geht, wenn es länger als 30 Tage auf einem Nichtbiobetrieb gehalten
wird. Kehrt es danach auf den Biobetrieb zurück, muss es wieder auf
Bio umgestellt werden. Da jedoch zahlreiche Biobetriebe ihre Tiere auf
konventionellen Alpen und Gemeinschaftsweiden sömmern, mussten für
diese Fälle spezielle Regelungen gesucht werden.
Die BioSuisse schlug vor, von den Alpmeistern, welche Biotiere sömmern,
vertraglich zu verlangen, auf dem Weidegebiet keine Dünger und Pflanzenbekämpfungsmittel
einzusetzen, welche im Biolandbau verboten sind.
Das
Herbizidverbot gegen die Blacken wollten die Glarner Biobauern
nicht akzeptieren und legten Rekurs gegen die Weisung «Abwesenheit
der Biotiere vom Heimbetrieb» ein.
Sie befürchteten, dass die konventionellen Alpbewirtschafter nicht
auf chemische Blackenbekämpfung verzichten wollten, und darum zu
wenig Alpplätze für Biotiere gefunden würden dass
somit die Bestossungszahl auf den Alpen zurückginge zum Verlust für
die Alpwirtschaft und schliesslich, dass der Konflikt zwischen
Bio und Konventionell wieder geschürt würde.
Der Respekt vor der Blacke ist also gross. Doch dass ein Abspritzen dieses
Krautes ohne grundlegende Änderung der Bewirtschaftung gar nichts
nützt, muss auch gesehen werden.
Ich persönlich fand es zudem schade, dass die Alpen dadurch in biokonforme
und konventionelle unterteilt würden. Die Alp ist für mich ein
Gebiet mit speziellem Naturcharakter, welches sich deutlich vom Tal unterscheidet
und wo natürlich produziert wird. Meiner Meinung nach müssen
alle Bestrebungen dahingehen, die Alpen als «Naturreservat»
zu bewahren und sie konsequenterweise biologisch zu bewirtschaften. Das
naturnahe Image der Schweizerischen Alpwirtschaft ist ausserdem sehr wichtig
für die Produktevermarktung und den Tourismus.
Die
Forderung der Glarner Biobauern ans BLW lautete deshalb: Generelles
Herbizidverbot auf allen Alpen in der Schweiz, verankert in der Sömmerungsbeitragsverordnung
(SöbV) und unterstützt durch höhere Direktzahlungen zur
Abgeltung des Mehraufwandes für mechanische Unkrautbekämpfung.
Bis jedoch eine solche Änderung der SöbV über die Bühne
ist, sollten Tiere von Biobetrieben ohne Einschränkung auf konventionellen
Alpen gesömmert werden können.
Dies begründeten wir folgendermassen: Einer Biokuh sollte das Weiden
auf einer Alp nichts schaden, auch wenn Herbizid gegen Blacken eingesetzt
wird. Denn errechnet man den Anteil an möglicherweise gespritzten
gefressenen Blacken am gesamten Futterverbrauch einer Kuh im Jahr, so
macht das kaum einen Prozent unbiologisches Futter aus. Nach den Biorichtlinien
darf eine Kuh jedoch bis 10 % nichtbiologisches Futter fressen. Aus dieser
Sichtweite betrachtet sind die Alpen also bereits biokonform.
Das BLW stieg dann auch auf die Forderung der Glarner Biobauern ein, keine
Einschränkungen zur Sömmerung von Biokühen auf konventionellen
Alpen zu machen. So bleibt also vorläufig alles beim alten. Längerfristig
will das BLW jedoch den Gedanken, Alpen ganz biologisch zu bewirtschaften,
das heisst, auch auf Herbizide zu verzichten, zusammen mit dem SAV weiterverfolgen.
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