Alpleute wollen hartes Geld für harte Arbeit. Die Wohnung im Tal und die Versicherungen müssen bezahlt werden, das Brot wird teurer, die Ansprüche steigen, und für Goa sollte's auch noch reichen.
Die Alpmeister rechnen ihre knallharten Betriebskosten. Trotz der Wende zu steigenden Produzentenpreisen liegt das Landw. Einkommen weit unter dem schweiz. Durchschnitt. Doch wer fähiges Alppersonal bei der Stange halten will, tut gut daran, ihm einen guten Lohn zu zahlen.
Die Richtlöhne helfen beiderseits zu fairen Bedingungen.
Zu berücksichtigen ist, ob von Brutto- oder Nettolöhnen gesprochen wird.
 


 
 
Die Alplöhne sind nicht zum Leben  
   
 
 

Es gibt in der Schweiz keine einheitlichen Alplöhne. Je nach Kanton, Alpgrösse und Aufgabenbereich wird unterschiedlich Lohn bezahlt. Für Graubünden werden Alppersonalrichtlöhne zwischen dem Bündner ÄlplerInnen Verein und dem Bündner Bauernverband ausgehandelt. Sie werden auch für grössere Alpen in anderen Gebieten empfohlen. Anderseits gibt der Schweizerische Bauernverband (SBV) zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft für Angestellte in der Landwirtschaft (abla) Richtlöhne heraus. Diese werden vor allem im Kanton Bern, aber auch in anderen Regionen für kleinere und private Alpen angewendet.

Die Alppersonalrichtlöhne GR 2011 findet man auf der zalp.ch unter AKTUELL -> Heisse Suppen.

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Der Titel
zu diesem Kapitel
stammt von Alphirt Luzi Hitz
und ist dem Buch

H.-J. Middendorf:
Der Senn ist der Käser und der Chef
Peter Hammer Verlag,
Wuppertal 1996 entnommen.

 

Diese Seite wurde im Januar 2011 aktualisiert.

 

 


Die Alphirtenlöhne des Schweiz. Bauernverbandes bestellt man bei der Arbeitsgemeinschaft Berufsverbände landwirtschaftlicher Angestellter ABLA, Tel. 041 980 15 14 oder http://www.abla.ch

oder zusammen mit den Lohnrichtlinien für familienfremde Arbeitnehmende in der Landwirtschaft bei:
AGROIMPULS
Laurstrasse 10
5201 Brugg
Tel. 056 462 51 44
Fax 056 442 22 12
info@agroimpuls.ch
www.agroimpuls.ch

Vor den Lohnverhandlungen sollte man im Besitz der Richtlöhne und einem Normalarbeitsvertrag (siehe auch VERTRAG) sein. Damit ist man gut gerüstet um bei emotional geführten Verhandlungen stichhaltige Argumente zu liefern.

Der Lohn sollte vor Alpbeginn schriftlich festgelegt werden. Zu empfehlen ist, einen Brutto-Taglohn zu vereinbaren, der den Arbeitseinsatz am gerechtesten honoriert. Üblich sind mancherorts auch Pauschallöhne für eine durchschnittliche Alpzeit. Wird der Lohn für’s ganze Alpteam ausgehandelt, ist es ratsam, die Aufteilung des Lohnes für jeden Einzelnen vor der Alp zu regeln. Der Zeitaufwand für Zusatzleistungen wie Weideräumungen oder Touristenbewirtung sollte man detailgenau besprechen und den Lohn dafür im Vertrag festhalten.

Im Lohn inbegriffen sind meistens Ferien- und Freizeittage. Gemäss den Bündner Richtlöhnen sollte im ersten Alpmonat nicht länger als 14 später nicht über 11 Stunden pro Tag gearbeitet werden.

Brutto- oder Barlohn / Naturallohn:
So verschieden die Alpen sind, so unterschiedlich wird die Verpflegung des Alppersonals gehandhabt. Einzig gilt überall, dass Unterkunft und Verpflegung Lohnbestandteil ist (Naturallohn), welcher zum Barlohn hinzugezählt werden muss, um den AHV-pflichtigen Bruttolohn zu errechnen. In Abzug vom Bruttolohn gelangen AHV/IV/ALV/EO, Nichtberufsunfallversicherung, Krankentaggeld, evtl. Pensionskasse und für Ausländer die Quellensteuer, welche kantonal verschieden ist. Zudem je nach Situation einen Teil oder den ganzen Naturallohn. Übrig bleibt der auszuzahlende Nettolohn.

Die Bündner Richtlöhne sind Bruttbarlöhne. Es wird davon ausgegangen, dass sich das Alppersonal selber verköstigt. Daher ist in diesen Lohnrichtlinien die Verpflegung inbegriffen, die Unterkunft jedoch nicht. Falls der Arbeitgeber das Alppersonal verköstigt, muss die Verpflegung nebst der Unterkunft auch noch zum Barlohn aufgerechnet werden, um den Bruttolohn zu erhalten.

Bei den Alphirtenlöhnen des Schweiz. Bauernverbandes handelt es sich um Bruttolöhne, in denen der gesamte Naturallohn inbegriffen ist. Um den auszuzahlende Barlohn zu errechnen, darf der Alpmeister Unterkunft und Verpflegung abziehen, falls das Alppersonal voll durch ihn verköstigt wird.

Naturallohnansätze:
Unterkunft: CHF 11.50 /Tag bzw. CHF. 345.- /Monat
Verpflegung: CHF 21.50/Tag bzw. CHF 645.-/Monat
davon Morgenessen CHF 3.50, Mittagessen CHF 10.-, Nachtessen CHF 8.-

Für ausländisches Alppersonal aus den neuen EU-Staaten, z.B. Polen, beträgt der minimale Bruttolohn CHF 3140.–. Darin eingerechnet sind 990 Franken für Unterkunft und Verpflegung. Gelangt dieser bei voller Verköstigung durch den Alpmeister in Abzug, resultiert ein Bruttobarlohn von CHF 2150.-

Weitere Auskünfte zu Lohnfragen bei Ausländern oder Praktikanten bei:
AGROIMPULS
Laurstr. 10, 5200 Brugg
Tel. 056 462 51 44

Beispiel einer korrekten Lohnabrechnung für ausländisches Alppersonal
(gemäss Bündner Richtlöhnen):

Adresse Arbeitgeber
Adresse Arbeitnehmer
Nationalität: Deutscher
Lohnabrechnung für Zusenn vom 15. Juni bis 17. September 2011 (95 Arbeitstage)

I. Lohn
95 Arbeitstage à CHF 150.- (gemäss Tabelle Zusenn) = CHF 14'250.-
+ Unterkunft (94 Tage à CHF 11.50)
= CHF 1'081.-

ergibt AHV-pflichtiger Bruttolohn von CHF 15'331

II. Abzüge
- 6.15% AHV/IV/ALV/EO: CHF 942.85
- 1.657% Nichtberufsunfallversicherung: CHF 254.05
- 0.475% Krankentaggeld: CHF 72.80
- Krankenkasse Grundversicherung 3 Monate gemäss ÖKK: CHF 699.-
- 11.05% Quellensteuer (gemäss kantonalem Steueramt): CHF 1694.05

total Sozialabzüge: CHF 3662.75
Naturallohnbezug Unterkunft: CHF 1'081.–
total Abzüge CHF 4743.75

ergibt Netto-Barlohn von CHF 10’587.25

III. Nicht AHV-pflichtige Leistungen
Familienzulagen CHF 0.00
Rückvergütung von Spesen, z.B 50 % der Reisespesen: CHF 150.00

ergibt auszuzahlender Betrag von CHF 10’737.25

Ort: Datum:

Unterschrift Arbeitnehmer:

Unterschrift Arbeitgeber:

 

Praktische Lohnabrechnungsblöcke sind bei den kantonalen Bauernsekretariaten oder bei AGROIMPULS in Brugg zu beziehen.

Aufteilung der Sozialleistungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

 

In % vom AHV-Lohn

  Total Prämie  Arbeitnehmer   Arbeitgeber

AHV/IV/EO
Arbeitslosenversicherung ALV
Familienzulage
Berufsunfall
Nichtberufsunfall
Krankentaggeld
BVG/Pensionskasse
Krankenpflege
Quellensteuer           

Total Prämie/Abzüge (ohne Krankenpflege, Taggeld und Pensionskasse )         

10,100
2,200
2,000
3,729
1,657

           

           

19,686

5,050
1,100
-               
-    
1,657
½ Prämie
½ Prämie
ganze Prämie
ganze Steuer

7,807

5,050
1,100
2,000
3,729
    -  
½ Prämie
½ Prämie
    -  
    -

11,879

 

     

 

 

 

 

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