Nur einmal melken im Tag? Das klingt doch gut. Allerdings war es bis am 1. Juli 2020 verboten, die Milch von einmal gemolkenen Tieren zu verkaufen. Mit der Aufhebung des Verbots stellt sich die Frage, ob «Ein-Mal-am-Tag-Melken ETM» für die Alpwirtschaft interessant ist. Insbesondere im Herbst, wenn die Kühe wenig Milch geben und die vom Melkort weiter entfernteren Weiden genutzt sein wollen.
Die Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften HAFL und der Plantahof haben auf der Bündner Hochalp Albin Vorteile und Nachteile des ETM während vier Alpsommern untersucht. Die Quintessenz: Mit gesunden Kühen, hygienebewusstem und erfahrenem Personal kann sich ETM auf topografisch geeigneten Alpen durchaus lohnen. Die Kühe sind ruhiger und weniger ausgemergelt, das Personal hat Zeit für andere Arbeiten (z.B. Weidepflege).
Aus dem Alpversuch ist ein Merkblatt für Alpbesitzer, Alpbestösser & Alppersonal entstanden, dass man hier einsehen kann: Merkblatt ETM.pdf
Wer Freude an Gesetzesartikeln hat, kann im Artikel 10 «Verbot des Abgebens von Milch» aus der Verordnung des EDI über die Hygiene bei der Milchproduktion (VHyMP) nachlesen, was nicht mehr verboten ist: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2005/824/de#a10 Absatz h. wurde gestrichen.
Übrigens: In der zalp Nr. 20 aus dem Jahr 2009 hatten wir das Thema bereits diskutiert. Wer nachlesen will, kann das hier tun: https://www.zalp.ch/zalpletter/wp-content/uploads/2021/05/monotraite_zalp_20_2009.pdf
Quelle: Bündner Bauer Nr. 17, 30. April 2021