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Schwarzarbeit auf der Alp ist keine graue Zone mehr |
Februar
2008
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Schwarzarbeit ist: Nicht als ArbeiterIn gilt, wer als Familienmitglied (z.B. Göttibub) für ein paar Wochen z'Alp geht und mithilft. |
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Hilfe auf der Alp ist hochwillkommen, längere Hilfe wird schnell als Schwarzarbeit angesehen. | |
Ausländer aus alten EU-Staaten: |
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Jugendliche Arbeitnehmer: |
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Grundsätzlich dürfen Jugendliche ab 16 Jahren arbeiten und verdienen. Sie unterstehen somit dem Arbeitsgesetz, sind AHV-pflichtig und ab 17 Jahren pensionkassepflichtig. Ausländische Jugendliche benötigen zudem eine Arbeitsbewilligung, bzw. Meldepflicht, je nach Staatzugehörigkeit. Die Lohnempfehlungen (Bruttolohn) vom Schweizerischen Bauernverband SBV lauten:
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Der Landdienst vermittelt Einsätze auf Bauernbetriebe zwischen einer Woche und 2 Monaten für Jugendliche von 14 – 25 Jahren. Er gibt genauere Regelungen bezüglich Arbeitszeit, Entlöhnung usw. heraus. 14- und 15-Jährige: max. 40 Std. pro Woche, Taschengeld CHF 12.– pro Arbeitstag 16- und 17-Jährige: max. 44 Std. pro Woche, Taschengeld CHF 16.– pro Arbeitstag 18-Jährige und Ältere: max. 48 Std. pro Woche, Taschengeld CHF 20.– pro Arbeitstag Genauere Informationen über Landdienst (neu www.agriviva.ch.) Ausländische Jugendliche vermittelt der Landdienst ab 16-jährig. Die Organisation übernimmt die Anmeldung bei der Fremdenpolizei. |
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