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Bündner Alppersonalrichtlöhne 2021 | |
Erscheinungsdatum Dezember 2020 |
Die Richtlöhne der Bündner haben sich mittlerweile schweizweit als Richtschnur etabliert, ausgehandelt werden sie vom Bündner ÄlplerInnenverein BÄV und dem Bündner Bauernverband BBV. Wie immer sind alle Angaben ohne Gewähr und in der Praxis sieht vieles anders aus als in der Tabelle. |
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Taglohn (Bruttolohn) |
Zwei Beispiele einer Lohnabrechnung: Alplohnabrechnung_Beispiele.pdf |
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Bemerkungen |
Bruttolöhne Die Richtlöhne sind Bruttolöhne. Freizeit- und Ferienanspruch sind mit dem Richtlohn abgegolten. Ebenfalls die Logis. Quelle: Bündner Bauer, Ausgabe 47, 20. November 2020, alle Angaben ohne Gewähr ----Aufteilung der Sozialleistungen
*Krankentaggeld-Variante ab 31. Tag: je 0,475% für AG und AN | Variante ab 3. Tag: je 1,225% |
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Häufig gestellte Fragen | > Wie hoch ist der Naturallohn? Der Naturallohn von 990 Franken pro Monat (33.– pro Tag) setzt sich zusammen aus:
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gehen die Reisekosten zu Lasten des Arbeitnehmenden, dies auch dann, wenn innerhalb der Probezeit das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird.
Richtlöhne sind Richtschnüre und nicht verbindlich, weder für den Kanton Graubünden noch für die Schweiz. Regional gibt es grosse Unterschiede bei der tatsächlichen Lohnhöhe. Bei Anstellungsgesprächen sind sie aber ein guter Ausgangspunkt fürs Feilschen. Die anfallende Arbeit und der finanzielle Output sind von Alp zu Alp dermassen verschieden, dass man keine allgemeingültigen Lösungen finden wird.
Im ersten Alpmonat sollten 14 Stunden, später 11 Stunden nach Möglichkeit nicht überschritten werden, meint der Bündner Bauernverband dazu. Überstundenarbeit kann nach Treu und Glauben zugemutet werden, sofern das Alppersonal dies zu leisten vermag.
Ja. Man sollte sich einen Normalarbeitsvertrag beschaffen (siehe unten bei den Links). Ob man ihn direkt ausfüllt oder nur als Checkliste für einen eigenen Vertrag zur Hand nimmt, ist weniger wichtig. Bei Streitigkeiten ist man froh um einen Vertrag, herrscht «Friede Freude Eierkuchen» schadet er auch nicht.
Arbeitet man länger als 3 Monate, bezieht man mehr als CHF 1762.50 AHV-pflichtigen Lohn pro Monat und ist man älter als 17 Jahre, muss man in die Pensionskasse einzahlen (auch AusländerInnen). Das Geld wird vom AHV-pflichtigen Bruttolohn abgezogen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Arbeitnehmer einer Pensionskasse anzuschliessen. Der Pensionskassenbeitrag ist abhängig vom Alter, Geschlecht und der Lohnhöhe. Der Beitrag wird zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur Hälfte vom Arbeitnehmer bezahlt.
Für AusländerInnen (wie auch SchweizerInnen) gibt es in der Landwirtschaft keine Mindestlöhne, sondern branchen- und ortsübliche Löhne. Für AusländerInnenfragen siehe auch Staatssekretariat für Migration SEM.
Für EU-27/EFTA-Staaten gilt: Für Alpstellen bis zu drei Monaten braucht man weder Arbeits- noch Aufenthaltsbewilligung. Der Arbeitseinsatz ist jedoch meldepflichtig (Anmeldung beim kantonalen Arbeitsamt oder über die Gemeinde oder übers Staatssekretariat für Migration SEM bis 8 Tage vor Arbeitsbeginn. Für längere Arbeitsverhältnisse kommt folgendes Verfahren zur Anwendung: Das ausgefüllte Formular «Gesuch Ausländerbewilligung EU/EFTA (A1)» muss mitsamt Kopie vom Pass oder der ID bei der Gemeindekanzlei abgegeben werden und man muss sich bei der Einwohnerkontrolle anmelden. Die Gesuchsformulare sind auf den Websites der Kantone erhältlich, die Adressen findet man hier: www.sem.admin.ch/sem/de/
Es gibt keine festen Preise. Die Richtpreise für Bündner Alpkäse sind zu finden unter: www.gr.ch/DE |
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weiterführende Links | Alprichtlöhne mit ausführlichem Bericht und Lohnabrechnungsbeispiel gemäss Anstellungsverträge für HirtInnen und SennInnen samt Lohnabrechnungstool im Excel-Format zum herunterladen beim Plantahof: www.gr.ch/DE/ Richtlöhne für landw. Angestellte gemäss Schweizer Bauernverband, auch auf französisch, bei der ABLA: www.abla.ch/Downloads Vorlage Alpvertrag, Arbeitsvertrag Formular, Pflichtenheft, Merkblatt Alplöhne für die Berner Regiom beim Berner Bauernverband: www.bernerbauern.ch |
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