Ökoqualitätsbeiträge

Kürzlich wurde an einer Alpexkursion gezeigt, nach welchen Kriterien künftig im Sömmerungsgebiet Ökoqualitätsbeiträge bezahlt werden. Begeistert über die Neuerung waren nur wenige.

«Glockenblume, Fingerkraut, aufrechte Trespe.» Botaniker Christian Hedinger findet auf der Alp Urnerboden auf Anhieb mehrere ökologisch wertvolle Pflanzenarten, «und hier ist noch ein mittlerer Wegerich.» Wenig später wird er neben einem Stein abermals fündig: «und ein Thymian.» Fünf Pflanzen hält Hedinger inzwischen in der Hand, sechs wären auf der Referenzfläche nötig, damit die Alpweide als ökologisch wertvoll gilt und in den Genuss von zusätzlichen Direktzahlungen kommt. Biologin Franziska Andres kommt Hedinger zur Hilfe, sie hat einen rund drei Zentimeter langen Halm entdeckt, den sie als Segge klassifiziert: «sechs.» Damit wäre die erste Hürde fürs Geld aus Bern genommen. Nun gilt es nur noch abzuschätzen, wie gross der Anteil der ökologisch wertvollen Fläche an der Geländekammer der Alp ist. Hedinger kommt auf 30 Prozent und trägt den Wert in seiner Liste ein. Es wird nicht der einzige bleiben.

Es wird belohnt, nicht bestraft

Dabei gilt es noch nicht ernst. Hedinger hat den Teilnehmern der Agridea-Alpexkursion, welche kürzlich auf dem Urnerboden durchgeführt wurde, lediglich demonstriert, nach welchen Kriterien der Bund künftig auf Sömmerungsflächen Biodiversititätsbeiträge ausrichten will. Das Interesse ist gross, denn es geht um viel Geld. Hedinger erklärt den Ablauf: «Zuerst werden via Ortho-Luftbilder jene Flächen ausgeschieden, die zu mehr als der Hälfte aus Wald oder Fels bestehen.» Sie müssen gar nicht erst auf das Vorhandensein wertvoller Zeigerpflanzen untersucht werden; genauso wenig wie jene Flächen, die über 2’200 m ü.M. (bzw. 2’400 m ü.M. auf der Alpensüdseite) liegen. Auf den restlichen Flächen erfolgt die Suche nach sechs von insgesamt 69 Pflanzenarten während einer Begehung vor Ort. Hedinger setzt dabei fallweise ein sogenanntes «moving window» ein: Das ist ein Kreis mit drei Metern Durchmesser, den er mit Hilfe einer eineinhalb Meter langen Schnur absteckt. Werden in diesem Kreis die erwünschten Arten gefunden, ist es gut. Wenn nicht, hat das keine Folgen. Es gibt dann zwar kein zusätzliches Geld vom Staat, aber auch keine Auflagen oder Abzüge bei den Sömmerungsbeiträgen.

Keine Leistungsabgeltung

Die Begeisterung der Exkursionsteilnehmer hält sich in Grenzen. Sie haben alle mit der Alpwirtschaft zu tun und wissen, dass das System rekursfähig sein muss. Wenn ein Alpbewirtschafter die Ergebnisse anfechtet, muss ein zweiter Kontrolleur notfalls dieselben Pflanzen finden und denselben Deckungsgrad abschätzen. Angesichts der kurzen Vegetationszeit auf der Alp und dem grossen Einfluss von Witterung und Weidegang dürfte das nicht einfach sein. Wird zu früh kontrolliert, sind gewisse Pflanzen noch nicht sichtbar. Erfolgt die Kontrolle zu spät, sind die Zeigerpflanzen vielleicht gerade gefressen oder zertreten worden. Hedinger gibt zu: «Die Methode ist nur so gut, wie derjenige, der sie anwendet.» Die dafür erforderlichen Spezialisten sind rar und teuer und die Schweiz hat mehr als 7’000 Alpen. Mit einer einmaligen Erfassung ist es zudem nicht getan, es wird Wiederholungen brauchen – in welchem Zeitraum, ist noch nicht entschieden. Bemängelt wurde zudem, dass es sich nicht wirklich um eine Leistungsabgeltung handelt, wie Edi Imfeld von der Kontrollstelle Qualinova sagt: «Wenn man Leistung honorieren will, müsste man Geld dafür geben, dass die Alpbewirtschafter Farne und Erlen zurückschneiden.»

Gefährdung bleibt bestehen

Genau das hat die Agridea dem Bund vor vier Jahren eigentlich vorgeschlagen: Dass nicht nur die bestehende Qualität honoriert wird, sondern auch gefährdete Flächen Geld erhalten, wenn dafür z.B. die Weidenutzung angepasst oder der Aufwuchs zurückgedrängt wird. Und dass Alpen, die besonders aufwändig und schwierig zu bewirtschaften sind, Zusatzbeiträge erhalten, sowie nicht nur das Vorhandensein von Pflanzen, sondern auch von Tierarten berücksichtigt wird. Doch um die Erfassung der Ökoqualität pragmatisch, einfach und nachvollziehbar zu machen, wurde offenbar auf allerlei Kriterien verzichtet. Um 200 Franken pro Hektar Alpweide zu erhalten, braucht es nun nur sechs Pflanzenarten. Und einen Spezialisten, der sie findet.

Wann ist eine Alp ökologisch sinnvoll?

Biodiversitätsbeiträge für Sömmerungsflächen sollen gemäss der neuen Regelung nur ausbezahlt werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  1. Beiträge gibt es nur für Flächen unterhalb von 2’200 m ü.M. auf der Alpennordseite und unterhalb von 2’400 Metern auf der Alpensüdseite.

  2. Felsen, Bäume, Büsche, Farne und Lägerfluren dürfen zusammen nicht mehr als die Hälfte der Sömmerungsfläche bedecken.

  3. Heuwiesen und nicht beweidbare Flächen im Sömmerungsgebiet sind nicht beitragsberechtigt.

  4. Auf der Fläche müssen mindestens sechs Pflanzenarten aus den Artengruppen für Trockenwiesen oder Feuchtwiesen wachsen oder Torfmoose mehr als 25% der Fläche bedecken oder es muss sich um einen ausgesprochen trockenen Standort handeln, auf dem borstenblättrige, graue oder bläuliche Schwingelgräser dominieren.

Verschiedene Punkte sind noch ungeklärt: Z.B. ob die Beiträge erst ab einem gewissen Mindestprozentsatz Ökoqualität ausbezahlt werden sollen (also z.B. wenn mehr als 30 Prozent der Fläche Qualität haben) oder wie Waldweiden zu bewerten sind. Der Bund hat auch noch nicht entschieden, ob er die Software für eine Luftbild-Vorinterpretation zur Verfügung stellt oder ob die Alpbewirtschafter die entsprechenden Pläne selbst erstellen müssen. In welchem Abstand die Kontrollen wiederholt werden sollen, ist ebenfalls noch unklar.

Millionengeschäft für Ökobüros

Es gibt rund 7’200 Alpen in der Schweiz mit einer Fläche von insgesamt 500’000 Hektaren. Ein Biodiversitäts-Kontrolleur kann im Schnitt eine Alp pro Tag kontrollieren. Die Zeigerpflanzen müssen dabei eindeutig identifiziert werden können. Während der Kontrolle sollte zudem gute Sicht herrschen, damit eine optische Einschätzung der jeweiligen Flächenanteile überhaupt möglich ist. Diese Faktoren schränken die möglichen Kontrolltage während der rund 100-tägigen Alpzeit ein. Die Erfassung ist freiwillig, es werden vermutlich nicht alle Alpbewirtschafter mitmachen. Wenn man pro Alp mit zehn Stunden Begehung und sechs Stunden Luftbildinterpretation rechnet, würden für die Erfassung aller Alpen rund 120’000 Arbeitsstunden benötigt. Die Arbeiten können praktisch nur von qualifizierten Biologen ausgeführt werden, deren Stundenansatz üblicherweise zwischen 150 bis 200 Franken liegt. Die erstmaligen Erfassungskosten aller Alpen betragen somit grob geschätzt 20 Mio. Franken. Bezahlen müssten dies die Alpbewirtschafter, welche danach in den Genuss der Beiträge kommen würden. Und die können pro Alp zehntausende von Franken ausmachen.