Schwarzarbeit auf der Alp ist keine graue Zone mehr

Ab 1. Januar 2008 ist ein neues Gesetz zur Schwarzarbeit in Kraft. Es geht vor allem um die bessere Bestrafungsmöglichkeit von Schwarzarbeit auf Baustellen und in dreckigen Wohnungen (Stichwort Putzfrauen). Auf der Alp arbeitet schwarz eher aus Versehen.


                        
                            
                        
                            
                                
                            
                        
    


                        
                    

                    
                
Hilfe auf der Alp ist hochwillkommen, längere Hilfe wird schnell als Schwarzarbeit angesehen.

Schwarzarbeit ist:

Jede Person, welche auf einer Alp arbeitet, egal ob gegen Lohn oder nur gegen Kost und Logis, ist grundsätzlich dem Arbeitsgesetz unterstellt. Das heisst, der Arbeitgeber muss sie gegen Unfall usw. versichern und er hat auf den Lohn und den Naturallohn die Sozialabgaben (AHV etc.) zu entrichten.

Keine Sozialabgaben fallen an, wenn der/die ArbeitnehmerIn weniger als CHF 2200.– brutto verdient, ausser er/sie wünscht dies ausdrücklich.

Nicht als ArbeiterIn gilt, wer als Familienmitglied (z.B. Göttibub) für ein paar Wochen z'Alp geht und mithilft.

Ausländer aus alten EU-Staaten:

Sobald eine Person auf der Alp nicht Ferien macht, sondern mitarbeitet, gilt sie als ArbeitnehmerIn und muss auf dem Arbeitsamt gemeldet werden. Dafür verantwortlich ist der Alpmeister oder der Senn und die Sennerin.

Beispiel: Ein deutscher Hirt, rechtmässig Angestellter auf der Alp Hinterberg, erhält Besuch von seinem Kollegen. Als dieser sieht, wie streng es sein Freund hat, beschliesst er spontan, eine Woche lang oben zu bleiben. Natürlich packt er an, wo er kann. Von diesem Moment an gilt er als Arbeitnehmer. Um nicht einer zufälligen Kontrolle in den Hammer zu laufen, sollte er sich beim Arbeitsamt melden, und angeben, wo und wie lange er auf der Alp arbeitet. Das kostet nichts, ist eigentlich nur eine Formsache. Der Alpchef muss dafür sorgen, dass der Kollege seines Älplers sich anmeldet.

Jugendliche Arbeitnehmer:

Die Alp ist ein guter Tummelplatz für Kinder und Jugendliche. Schon früh können sie bei verschiedenen Arbeiten lernen und mithelfen: Kühe von der Weide holen, Euter putzen, Schweine füttern, Holz rüsten, Stall ausmisten, Vorplatz wischen, Blacken mähen, mit dem Feldstecher Rindli zählen, in der Schotte baden, usw. Früher hatte man sowieso die Hütebuben mit auf der Alp – und noch viele alte Leute berichten stolz, wie sie damals hart gearbeitet haben. Heutzutags, wo alles gesetzlich geregelt und Kinderarbeit verboten ist, fragt sich, ab wann und unter welchen Umständen Jugendliche überhaupt auf der Alp mitarbeiten dürfen.

Grundsätzlich dürfen Jugendliche ab 16 Jahren arbeiten und verdienen. Sie unterstehen somit dem Arbeitsgesetz, sind AHV-pflichtig und ab 17 Jahren pensionkassepflichtig. Ausländische Jugendliche benötigen zudem eine Arbeitsbewilligung, bzw. Meldepflicht, je nach Staatzugehörigkeit.

Die Lohnempfehlungen (Bruttolohn) vom Schweizerischen Bauernverband SBV lauten:

  • Gehilfen in der Landwirtschaft ohne Ausbildung unter 18-jährig: CHF 1355.– bis 2280.– pro Monat

  • Gehilfen unter 18-jährig gemäss Alppersonalrichtlöhnen: CHF 75.– bis 85.– pro Tag oder CHF 2250.– bis 2550.– pro Monat

  • Landw. Praktikanten (mind. 18-Jährig) über AGRIMPULS oder Bauernverband: CHF 2440.– pro Monat

Der Landdienst vermittelt Einsätze auf Bauernbetriebe zwischen einer Woche und 2 Monaten für Jugendliche von 14 – 25 Jahren.

Er gibt genauere Regelungen bezüglich Arbeitszeit, Entlöhnung usw. heraus.

  • 14- und 15-Jährige: max. 40 Std. pro Woche, Taschengeld CHF 12.– pro Arbeitstag

  • 16- und 17-Jährige: max. 44 Std. pro Woche, Taschengeld CHF 16.– pro Arbeitstag

  • 18-Jährige und Ältere: max. 48 Std. pro Woche, Taschengeld CHF 20.– pro Arbeitstag

Genauere Informationen über Landdienst (neu www.agriviva.ch.)

Ausländische Jugendliche vermittelt der Landdienst ab 16-jährig. Die Organisation übernimmt die Anmeldung bei der Fremdenpolizei.


Sekrektariat für Wirtschaft SECO: www.seco.admin.ch/[...]/schwarzarbeit.html